Im Projekt Gateway Basel Nord arbeitet das Team weiter intensiv an der Fertigstellung des Naturschutzkonzeptes. Dergleiche Eingaben im formellen Plangenehmigungsverfahren wollen präzise und umfassend sein. In einem anderen Verfahren erging unterdessen der Entscheid. Die Wettbewerbskommission lehnte eine weitergehende Offenlegung sensibler Geschäftsdaten der Gateway Basel Nord-Aktionäre an Swissterminal formell ab. Zuvor war schon die von Swissterminal angestrengte Aufsichtsbeschwerde gegen die Kommission als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden.
WBF und WEKO entscheiden gegen Swissterminal
Am 13. Juni 2019 genehmigte die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) den Zusammenschluss der HUPAC, Contargo und SBB Cargo zur Gateway Basel Nord AG (GBN). Gegen diesen Entscheid reichte Swissterminal in der Folge Aufsichtsbeschwerde beim Bundesrat ein. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), dem die WEKO zugeordnet ist, lehnte die Beschwerde im Juni vergangenen Jahres ab. Swissterminal wurde von der WEKO zwar angehört, ist jedoch als Wettbewerberin von GBN nicht direkt im Verfahren beteiligt. Damit ist der Entscheid der WEKO über den Zusammenschluss längst rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Darüber hinaus hatte Swissterminal vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein Verfahren gegen die WEKO mit dem Ziel angestrengt, dass ihr die von der WEKO zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen vollständig offengelegt werden. Mit dem Verweis auf das Kartell- sowie auf das Öffentlichkeitsgesetz, in denen explizit der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgesehen ist, lehnte die WEKO dies mit einer Verfügung kürzlich ab. Dagegen könnte Swissterminal nun wieder vor das BVGer ziehen.
In der nachfolgenden Info-Tabelle sehen Sie die verschiedenen Verfahren, welche sich mit Gateway Basel Nord beschäftigen, und ihre Zusammenhänge: