Wegen des laufenden Beschwerdeverfahrens verzögert sich die Sanierung des Weissensteintunnels. Die BLS rechnet damit, mit den Arbeiten frühestens 2023 starten zu können. Um den Tunnel bis dahin sicher weiterzubetreiben, intensiviert die BLS die Inspektionen.
Ein rascher Entscheid über die Vergabe der Sanierungsarbeiten des Weissensteintunnels ist nicht absehbar. Ende 2020 hat die BLS für die Sanierung des Tunnels und der beiden angrenzenden Bahnhöfe Oberdorf und Gänsbrunnen der Firma Implenia Schweiz AG den Zuschlag erteilt. Gegen diesen Zuschlagsentscheid der BLS wurden Ende 2020 zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Zu einer der beiden Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht im April 2021 einen Entscheid getroffen: Das Gericht hat den Zuschlag an Implenia aufgehoben und ihn direkt der beschwerdeführenden Bietergemeinschaft EWT, vertreten durch das Bauunternehmen Porr Suisse AG, erteilt.
Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht
Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wurde nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Mit dem Gang ans Bundesgericht wird sich das Verfahren und der Entscheid über die Vergabe der Sanierung länger hinziehen als bisher angenommen. Die BLS muss heute davon ausgehen, dass sie mit den Sanierungsarbeiten frühestens 2023 starten kann.
Die BLS wollte mit den Sanierungsarbeiten ursprünglich im Juni 2021 starten. Für die Überbrückung der Verzögerung beim Baustart führt die BLS regelmässige Inspektionen im Tunnel durch und setzt darauf aufbauend die nötigen Unterhalts- und Sicherungsmassnahmen durch. Die Inspektionen werden ab sofort halbjährlich durchgeführt, damit der Tunnel sicher weiterbetrieben werden kann.
Mit der Verzögerung der Tunnelsanierung verschieben sich ebenfalls die Sanierungsarbeiten auf der Strecke zwischen Solothurn und Moutier. Insgesamt investiert die BLS voraussichtlich 150 Millionen Franken in die Bauarbeiten – davon sind rund 85 Millionen für die Sanierung des Weissensteintunnels vorgesehen.