Aufgrund von Indiskretionen und der daraus resultierenden Medienberichterstattung in Österreich sieht sich Stadler veranlasst, folgende Stellungnahme abzugeben.
Stadler hat nach einem umfassenden und professionell geführten Ausschreibungsverfahren der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) den Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 186 Doppelstockzügen gewonnen. Stadler freut sich, dass ihr rechtsgültiges Angebot als technisch und kommerziell bestes bewertet wurde.
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat nun aufgrund eines angeblichen Formfehlers bei der qualifizierten elektronischen Signatur des Angebots diesen Zuschlag der ÖBB überraschend für nichtig erklärt.
Stadler hat diese elektronische, von den zuständigen internationalen Behörden anerkannte, Signatur schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet. Zahlreiche so unterzeichnete Angebote wurden damit gewonnen, auch solche österreichischer Bahnen.
Stadler wird sämtliche ihr zustehenden Rechtsmittel gegen diese erstinstanzliche Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts ausschöpfen. Stadler unterstützt die ÖBB weiterhin und geht davon aus, dass dieser vom Gericht beanstandete angebliche Formfehler korrigiert wird.