Mit dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates am 20. September 2021 befindet sich Cargo sous terrain auf der Zielgeraden: Beide Parlamentskammern haben Ja gesagt zum Gesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG). Nun sind noch wenige Differenzen im Detail zwischen den Räten zu bereinigen, bevor es in Kraft treten kann. Damit kann CST die Realisierung mit Schub vorantreiben.
Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) gibt Cargo sous terrain (CST) die juristische Grundlage, um das Projekt mit gesicherten Rahmenbedingungen verwirklichen zu können. Die CST AG mit ihren über 80 Aktionären freut sich sehr, dass die Realisierung des privat finanzierten Gesamtlogistiksystems von einer breiten Mehrheit im Parlament getragen wird. Wie schon der Ständerat hat am 20. September 2021 der Nationalrat als zweite Parlamentskammer das Gesetz mit grossem Mehr verabschiedet. Er ist dabei den Anträgen seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Einige wenige Abweichungen bestehen noch zu der vom Ständerat beschlossenen Fassung des Gesetzes. Diese werden im bevorstehenden Differenzbereinigungsverfahren eliminiert. CST erwartet, dass diese Bereinigung rasch erfolgt.
Ein baldiges Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt es CST, die detaillierte Planung der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich bis zur Baubewilligungsreife voranzutreiben. Mit dem Gesetz können auch die für die Realisierung notwendigen Verfahren auf Bundes- und Kantonsebene beginnen. Dabei handelt es sich um die Sach- und Richtpläne sowie das Bewilligungsprozedere in Regie des Bundesamts für Verkehr. Ebenso ist CST mit den Gemeinden und Kantonen entlang der ersten Teilstrecke in Kontakt, um die Realisierung zusammen mit ihnen vorzubereiten. 2026 beginnt der Bau der ersten Teilstrecke, 2031 geht diese in Betrieb. Parallel zu den Planungsarbeiten wird der Betrieb der Citylogistik in Zürich und weiteren Städten hochgefahren, da diese ein integrierter Bestandteil der CST-Dienstleistung ist. Für die Transporte der «letzten Meile» in den Städten arbeitet CST mit einer grossen Zahl von Logistikunternehmen zusammen.
Keine Kosten für die öffentliche Hand
Aus der Sicht von CST gewährleistet die vom Nationalrat beschlossene Gesetzesfassung einen umsichtigen Interessenausgleich zwischen den involvierten Akteuren. Dazu gehören Bund, Kantone, Gemeinden und Grundeigentümer sowie die Aktionäre und Investoren von CST. CST stellt einen emissionsfreien und klimaneutralen Lieferverkehr sicher und wird als nachhaltiges Gesamtlogistiksystem ein wichtiger Teil des Schweizer Logistikalltags und der Versorgung von Handel, Industrie und Bevölkerung werden. Für die öffentliche Hand entstehen durch CST, wie von Beginn weg vorgesehen, keine finanziellen Lasten. Zu den über 80 Aktionären gehört neu mit einem Verwaltungsratssitz auch IWB, das baselstädtische Unternehmen für Energie, Wasser, Mobilität und Telekom.
Aktuell lanciert CST die eigene Citylogistik mit ersten Angeboten in den Städten Zürich und Basel unter der Marke CST. Auch bei der Entwicklung der Citylogistik steht das erfolgreiche Prinzip der «kollaborativen Innovation», in Kombination mit Digitalisierung und Nachhaltigkeit, im Zentrum. Der Verwaltungsratspräsident von CST, Peter Sutterlüti, äusserte sich zum Nationalratsentscheid wie folgt:
«Wir sind dankbar für den heutigen Entscheid des Nationalrates. Diesen Meilenstein für unsere Aktionäre und Mitarbeitenden haben wir nur dank der aktiven Unterstützung von Bundesrat, Verwaltung und nun auch der Politik erreicht.»