Ausbau und Elektrifizierung Hochrheinbahn – Planung für Abschnitt zwischen Grenzacher Horn und Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut geht in die Offenlage

Im Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) das Anhörungsverfahren für den Abschnitt 2 zwischen Grenzacher Horn und Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut eingeleitet. Wie das RP mitteilt, werden die Planunterlagen von Dienstag, 28. September bis Mittwoch, 27. Oktober 2021 bei der Gemeinde Grenzach-Whylen, der Stadt Rheinfelden und der Gemeinde Schwörstadt öffentlich ausliegen. In dieser Zeit haben alle Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit, in die Planung Einsicht zu nehmen.

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.

Der Planfeststellungsabschnitt 2 liegt vollständig im Landkreis Lörrach und ist rund 23 Kilometer lang. In diesem Verfahren sind die Gemeinden Grenzach-Whylen und Schwörstadt sowie die Stadt Rheinfelden betroffen. Wesentliche Massnahmen des Vorhabens sind der Neubau der Oberleitungsanlage entlang der gesamten Strecke und der Neubau des Haltepunktes Rheinfelden-Warmbach. Die im Verlauf der Strecke liegenden Stationen werden umgebaut. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Zur Verringerung von Erschütterungen werden in den Ortschaften Grenzach, Wyhlen, Herten, Rheinfelden und Schwörstadt besohlte Schwellen eingebaut.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist in diesem Verfahren die zuständige Anhö­rungsbehörde. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Wie das RP mitteilt, werden die betroffenen Gemeinden und Städte die Auslegung der Planunterlagen vorher ortsüblich bekanntmachen. Dabei werden sie auch über die Räumlichkeiten, die Öffnungszeiten, die Regeln hinsichtlich der Corona-Verordnung sowie über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informieren. Ein barrierefreier Zugang ist nicht möglich.


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