Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) teilten Stadler am 8. Oktober 2021 mit, dass sie beabsichtigen, die Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von bis zu 186 Doppelstocktriebzügen neu auszuschreiben. Stadler bedauert den Entscheid der ÖBB ausserordentlich. Das Angebot wurde von der ÖBB als rechtsgültig sowie kommerziell und technisch am besten bewertet. Stadler wird sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen.

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben 2019 ein komplexes und professionell geführtes Ausschreibungsverfahren über die Beschaffung von bis zu 186 Doppelstocktriebzügen gestartet. Nach einem über zwei Jahre andauernden Vergabeverfahren haben die ÖBB das von Stadler eingereichte Angebot als das kommerziell und technisch beste Angebot bewertet und Stadler den Zuschlag erteilt.

Den Vergabeentscheid der ÖBB hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht vor vier Wochen überraschend wegen eines angeblichen Formfehlers für nichtig erklärt. Das Gericht war durch eine Einsprache des bereits aus dem Verfahren ausgeschlossenen Mitbieters Alstom tätig geworden. Sämtliche von Alstom angeführten Punkte wurden vom Gericht abgewiesen.

Die ÖBB haben Stadler nun mitgeteilt, dass sie durch den erstinstanzlichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen sind, den Zuschlag an Stadler zu widerrufen. Die Ausschreibung soll somit wiederholt werden. Gegen diesen Entscheid der ÖBB wird Stadler Rekurs einlegen.

Die durch das österreichische Bundesverwaltungsgericht als angeblicher Formfehler erklärte elektronische Signatur ist von den zuständigen internationalen Behörden anerkannt und wurde von Stadler schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet. Zahlreiche so unterzeichnete Angebote wurden damit gewonnen, so auch ein Auftrag der ÖBB über die Lieferung von Rettungszügen vom Januar 2021.

Das österreichische Beschaffungsgesetz fordert eine qualifizierte elektronische Signatur. Die von Stadler verwendete Signatur erfüllt diese Anforderung. Stadler wird daher gegen diesen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls Rekurs einlegen.

Gemäss dem österreichischen Vergabegesetz können Mängel nachträglich verbessert werden. Dazu gehört auch die bemängelte Signatur. Das Vergabeabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbietet eine Diskriminierung bei öffentlichen Ausschreibungen. Dies betrifft auch die qualifizierte elektronische Signatur. Die Grundlage dafür bildet das General Procurement Agreement der World Trade Oranisation (WTO).

Stadler bedauert den Entscheid der ÖBB sehr, die Ausschreibung neu zu starten, anstatt den vom Gericht beanstandeten angeblichen Formfehler nachzubessern und erneut einen Zuschlagsentscheid zu treffen. Dies hätte einen zeitnahen Abschluss der von Stadler bereits gewonnen Ausschreibung ermöglicht. Der Projektstart zur Herstellung und Lieferung der Doppelstocktriebzüge für die österreichischen Fahrgäste hätte somit umgehend erfolgen können.


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