Mit der Entwicklung von Cloud-Lösungen für Eisenbahnanlagen stellen sich neue Herausforderungen. In der Hauptverantwortung stehen dabei die Bahnunternehmen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt sich als Bewilligungsbehörde dafür ein, dass solche Anlagen so konfiguriert sind, dass sie sicher und zuverlässig funktionieren.
Die Industrie hat anhand von Pilotanwendungen aufgezeigt, dass gewisse Eisenbahnanlagen, insbesondere Bahnleitsysteme, in Clouds statt über fixe Server betrieben werden können. Einige Produkte im Bahnbereich sind damit bereits heute «Cloud-fähig». Erste Bahnunternehmen in der Schweiz planen denn auch bereits in diese Richtung, einzelne Projekte sind realisiert.
Das BAV hat solche Anlagen im Rahmen von Plangenehmigungs- oder Typenzulassungsverfahren zu beurteilen. In diesem Zusammenhang hat es vertiefte Abklärungen aufgenommen und will seine Basis für die Beurteilung von Cloud-Lösungen schrittweise erweitern.
Die bisherigen Abklärungen haben ergeben, dass aus heutiger Sicht der Einsatz von Cloud-Lösungen bei Eisenbahnanwendungen sowohl aus technischer, als auch aus rechtlicher und finanzieller Sicht grundsätzlich möglich ist. Die Verantwortlichkeit bezüglich der Gewährleistung der Sicherheit und Verfügbarkeit liegt gemäss den einschlägigen hoheitlichen Vorgaben analog zu konventionellen Anlagen bei den Bahnunternehmen bzw. Infrastrukturbetreibern. Allfällige Anträge zum Einsatz von Cloud-Lösungen sollen weiterhin einzelfallweise in den jeweiligen Plangenehmigungs- oder Typenzulassungsverfahren beurteilt werden. Zentrale Beurteilungskriterien sind, dass solche Anlagen sicher und zuverlässig funktionieren. Auch die Sicherheit vor Cyberangriffen und die Frage des Standorts der Clouds gehören zu den Beurteilungskriterien.
Erfassung und Beobachtung
Mittelfristig will sich das BAV eine Basis erarbeiten, um Cloud-Anwendungen im Eisenbahnbereich nach einheitlichen Kriterien rasch und effizient beurteilen zu können. Hierzu erfasst das BAV systematisch alle relevanten Risiken und definiert Mindestanforderungen für Cloud-Anwendungen. Weiter erarbeitet es einen generischen Kriterienkatalog für die Beurteilung der einzelnen Projekte und ermittelt allfälligen Handlungsbedarf bei den hoheitlichen Vorgaben. Hierfür werden Erfahrungen aus Zulassungsverfahren systematisch gesammelt. Zudem beobachtet das BAV kontinuierlich die Entwicklung der Technologien und des Marktes und tauscht sich mit der Branche aus.
Die Ergebnisse können später auch als Basis für die Beurteilung allfälliger Cloud-Anwendungen in anderen öV-Bereichen wie zum Beispiel bei den Seilbahnen oder der Schifffahrt verwendet werden.