Der Einbruch der Passagierzahlen als Folge der Covid-19-Pandemie trifft den öffentlichen Verkehr weiterhin hart. Aus diesem Grund beantragt die KVF-N ihrem Rat, diesen mit einem zweiten Massnahmenpaket zu unterstützen.
Mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise (21.064) soll die Geltungsdauer der Massnahmen aus dem ersten Massnahmenpaket auf das Jahr 2021 ausgedehnt werden. Die Finanzhilfe soll im regionalen Personenverkehr, im Ortsverkehr, im touristischen Verkehr sowie im Schienengüterverkehr geleistet werden. Nicht eingeschlossen ist der Fernverkehr. Für Diskussionen sorgte die Frage der Geltungsdauer der Massnahmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Beiträge im Rahmen dieses zweiten Massnahmenpaketes bis zum Ende dieses Jahres zugesichert werden sollen, auch für die touristischen Angebote (Art. 28a PBG). Eine Minderheit (13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen) spricht sich aufgrund der anhaltenden Krise für eine Unterstützung bis Ende 2022 aus. Um den Unternehmen einen minimalen Handlungsspielraum beim touristischen Angebot zurückzugeben, sollen diese nur einen Drittel ihrer Reserven einsetzen müssen (ebenfalls Art. 28a PBG), beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen. Die Minderheit möchte die Regeln im zweiten Jahr nicht ändern und plädiert wie der Bundesrat für den Abzug aller Reserven. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Massnahmenpaket mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.