Gemäss den neusten verfügbaren Daten können 69 Prozent der Bahnreisenden von behindertengerechten Bahnhöfen profitieren; im Verlauf des Jahrs 2020 sind 35 Bahnhöfe dazu gekommen. Dies geht aus dem neusten Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen hervor. Die Bahnen bleiben aber weiterhin stark gefordert, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst werden, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Für die Umsetzung sind die Bahnen verantwortlich. Das BAV unterstützt sie dabei.
Wie der neuste Standbericht des BAV zeigt, entsprach Ende 2020 knapp die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen den Vorgaben: 908 der total 1800 Stationen können von Personen mit Beeinträchtigungen autonom und spontan benutzt werden. Das sind 35 mehr als im Vorjahr. Weil die grossen Bahnhöfe prioritär angepasst werden, sorgen die Verbesserungen dafür, dass 69 Prozent aller Reisenden von den behindertengerechten Umbauten profitieren.
Gemäss aktueller Planung der Bahnen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 292 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die autonom und spontan reisen können, auf 85 Prozent erhöhen. 386 Bahnhöfe oder Eisenbahn-Haltestellen werden von den Bahnen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist angepasst.
Gegenüber dem letzten Standbericht hat sich die Zahl der Bahnhöfe erhöht, die verspätet umgebaut werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit der Verfeinerung der Planung an verschiedenen Orten der Zeitplan angepasst werden musste. Die Bahnen geben als Grund für die Verzögerung an, dass sie zu wenig Personal für die Planung haben und es nicht genügend Zeitfenster gibt für die Umbauten. In allen Fällen werden jedoch Teilinbetriebnahmen angestrebt.
Bei 146 der 386 verspäteten Umbauprojekte werden die Bauarbeiten innert der Sanierungsfrist gestartet. Für alle Projekte, deren Baubeginn erst später erfolgt, hat das BAV verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Für 240 Bahnhöfe und Haltestellen liegt eine derartige Umsetzungsplanung vor.
In rund sieben Prozent aller Fälle ist eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil unter anderem das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein ist. Hier müssen spätestens ab Ende 2023 Ersatzmassnahmen angeboten werden. In der Regel steht die Hilfestellung durch Personal des Unternehmens im Vordergrund.