Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) beschlossen. Die Corona-Pandemie hat zu einer starken Erhöhung der Verschuldung geführt und die Ertragsaussichten der SBB deutlich verschlechtert. Vor der Corona-Pandemie erzielte die SBB angemessene Gewinne. Das Massnahmenpaket des Bundesrates umfasst insbesondere einen Beitrag der SBB zur Verbesserung der Ergebnisse und eine Reduktion der Trassenpreise im Fernverkehr. Die Corona-Pandemie bleibt unberechenbar. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK werden die Situation gemeinsam mit der SBB weiter beobachten und bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen.
Am 1. September 2021 hat der Bundesrat das EFD und das UVEK beauftragt, ihm bis Ende 2021 ein Konzept für eine nachhaltige Finanzierung der SBB zu unterbreiten. An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat er nun Massnahmen beschlossen, mit denen der Verschuldungsgrad des Unternehmens mittelfristig reduziert wird und seine Rentabilität gestärkt werden kann. Die Massnahmen zielen auf eine nachhaltige Finanzierung ab und werden von Bund und SBB gemeinsam getragen. Sie sehen Folgendes vor:
- Ergebnisverbessernde Massnahmen der SBB: Ergänzend zu den bereits eingeplanten namhaften Sparmassnahmen wird die SBB ab dem Jahr 2024 weitere Kostensenkungen und/oder Ertragsoptimierungen von jährlich 80 Millionen Franken umsetzen. Bis 2030 soll das Ergebnis so um insgesamt rund 500 Millionen Franken verbessert werden. Der Bund als Eigner wird diese Erwartung dem SBB-Verwaltungsrat schriftlich mitteilen. Die konkrete Umsetzung liegt in der operativen Verantwortung der SBB. Sie kann in diesem Zusammenhang auch Anpassungen in der Fernverkehrskonzession beantragen.
- Reduktion der Trassenpreise im Fernverkehr: Der Trassenpreis fällt als Entgelt für die Benutzung des Schienennetzes an. Der Deckungsbeitrag ist ein Element des Trassenpreises. Er wird als Prozentsatz des Verkehrsertrags in der Fernverkehrskonzession festgelegt. Mit dieser Abschöpfung eines Teils der Gewinne des Fernverkehrs kann ein höherer Anteil der Infrastrukturkosten gedeckt werden. Wenn der Deckungsbeitrag reduziert wird, müssen im Gegenzug die aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) geleisteten Betriebsbeiträge für die Infrastrukturbetreiber erhöht werden. Nach aktueller Planung der SBB würde der Fernverkehr bei unveränderten Trassenpreisen in den nächsten fünf bis sieben Jahren Verluste erzielen. Aus der Reduktion des Deckungsbeitrags soll der Fernverkehr von 2022 bis zum Konzessionsende 2029 um insgesamt 1,5 bis 1,7 Milliarden Franken entlastet werden. Ziel ist, dass die SBB im Fernverkehr mittelfristig wieder einen angemessenen Gewinn erzielen kann. Zum Ausgleich der zusätzlichen Belastung des BIF wird der Bund bis Mitte 2022 einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Neben einer Erhöhung der Bundesbeiträge in den BIF wird dabei auch eine Erstreckung der Frist für die Rückzahlung der Verschuldung des BIF geprüft.
- Prüfauftrag Ausbau Infrastruktur: Aufgrund des grossen Volumens und der Komplexität des Ausbauschritts 2035 ist aus heutiger Sicht damit zu rechnen, dass es in der Umsetzung zu zeitlichen Verzögerungen kommen wird. Das Bundesamt für Verkehr BAV und die SBB werden die Ausbaupläne, insbesondere den Zeitplan, gemeinsam aktualisieren. Verzögerungen würden den Investitionsbedarf der SBB entlasten.
Diese Massnahmen sollten es den SBB ermöglichen, den Verschuldungstrend zu brechen und die Nettoverschuldung bis ins Jahr 2030 wieder auf die Zielgrösse (6,5 x EBITDA) zurückzuführen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, die in den 2030er-Jahren anstehenden Investitionen zur Umsetzung des Ausbauschritts 2035 zu tätigen.
Des Weiteren wird der Bund den Finanzierungsbedarf der SBB bis Ende 2022 weiterhin mittels Tresoreriedarlehen decken. Die Limite für langfristige Darlehen wird von 3 Milliarden auf 3,5 Milliarden erhöht, jene für kurzfristige Tresoreriedarlehen wird von 950 auf 450 Millionen gesenkt. Mit einer Anpassung von Artikel 20 des SBB-Gesetzes sollen zudem die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Tresoreriedarlehen und Darlehen über den Bundeshaushalt sowie deren Umwandlung in Eigenkapital geklärt werden. Tresoreriedarlehen werden ausserhalb der Finanzierungsrechnung gewährt und fallen deshalb nicht unter die Restriktion der Schuldenbremse.
Die Corona-Pandemie bleibt unberechenbar. EFD und UVEK werden die Situation gemeinsam mit der SBB weiter beobachten und bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen.