Die Schweiz präsidiert derzeit die Alpenkonvention und den «Zürich Prozess». Bundesrätin Simonetta Sommaruga möchte diesen doppelten Vorsitz nutzen, um zusammen mit den anderen Alpenländern den Güter-, Personen- und touristischen Verkehr klimafreundlicher zu gestalten. Am 14. Januar 2022 fand dazu eine Video-Konferenz statt. Die Umwelt- und Verkehrsministerinnen und -minister der Alpenstaaten haben sich darauf verständigt, bis zur nächsten Konferenz im Herbst in Brig einen entsprechenden Aktionsplan zu erarbeiten.
Alpenländer wie die Schweiz sind vom Klimawandel und den damit verbundenen Folgen wie Hitzewellen, intensiveren Niederschlägen oder Hochwasser besonders betroffen. Es ist für sie daher wichtig, den Klimaschutz zu stärken. Dazu gehört, von den fossilen Energien wegzukommen und die Dekarbonisierung voranzutreiben. Da internationale Transitachsen durch den Alpenraum führen, gilt das insbesondere auch für den Verkehr.
Die Schweiz möchte die doppelte Präsidentschaft bei der Alpenkonvention und beim «Zürich Prozesses» daher nutzen, um zusammen mit den anderen Alpenländern eine Verkehrs- und Mobilitätsstrategie für einen klimaneutralen und nachhaltigen Alpenraum zu entwickeln und die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu stärken. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat dazu am 14. Januar 2022 sowohl die Umwelt- als auch die Verkehrsministerinnen und -minister von Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich, Slowenien und Monaco sowie die europäische Kommission zu einem Gespräch eingeladen. Dieses hat wegen Corona virtuell stattgefunden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ein Diskussionspapier besprochen mit Thesen und Lösungsansätzen, wie die Alpenstaaten ihre Zusammenarbeit stärken und den Güter-, Personen- und touristischen Verkehr gemeinsam klimafreundlicher gestalten können. Neben der Weiterentwicklung bestehender Massnahmen stellt sich auch die Frage, welche neuen Instrumente und Technologien zu fördern sind, um diese Herausforderung zu bewältigen und die Sensibilisierung zu verbessern.
Die Umwelt- und Verkehrsministerinnen und -minister haben auf Initiative der Schweiz abgemacht, gestützt auf die Diskussion einen gemeinsamen Aktionsplan mit konkreten Zielen und Umsetzungsprojekten zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, dass der Aktionsplan an der nächsten Ministerinnen- und Ministerkonferenz verabschiedet wird, die im Herbst in Brig stattfinden wird.
Alpenkonvention und «Zürich Prozess» |
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– Die Alpenkonvention gibt es seit 1991. Es handelt sich um das weltweit erste internationale Abkommen zum Schutz einer Bergregion. Die Schweiz hat die Konvention 1999 ratifiziert, und das UVEK setzt die Alpenkonvention gemeinsam mit den Umweltministerien der Partnerländer um und entwickelt sie weiter. – Der «Zürich-Prozess» geht auf die Brandkatastrophe von 2001 im Gotthard-Strassentunnel sowie die schweren Unfälle im österreichischen Tauern- sowie im französischen Mont Blanc-Tunnel zurück. Die Verkehrsministerinnen und -minister der Alpenländer trafen sich im Nachgang daran auf Initiative der Schweiz in Zürich mit dem Ziel, den Verkehr durch die Alpen sicherer zu machen und die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu stärken. Wie die Schweiz gehören auch Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich und Slowenien beiden Gremien an. Bei der Alpenkonvention kommt Monaco dazu. Die EU-Kommission ist bei der Alpenkonvention Vertragspartei, beim Zürich Prozess Beobachterin. |