KVF: Optimierungen im regionalen Personenverkehr

Der regionale Personenverkehr soll einfacher, effizienter und transparenter organisiert werden.

Der regionale Personenverkehr ist das Herzstück des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Er ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, mit der Beteiligung von zahlreichen Transportunternehmen in allen Regionen des Landes. Optimierungen an diesem System sind entsprechend zeitaufwändig und komplex. Der Bundesrat hat am 4. Juni 2021 eine Gesetzesänderung verabschiedet, die mehr Klarheit, Transparenz und Effizienz im regionalen Personenverkehr (RPV) bringen soll: Personenbeförderungsgesetz. Änderung (21.039). Der Nationalrat hat die Vorlage als Erstrat punktuell ergänzt. Die Verkehrskommission des Ständerates begrüsst die Gesetzesrevision im Grundsatz ebenfalls und ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten. Sie hat die Detailberatung aufgenommen und erste Entscheide gefällt. Im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates, spricht sie sich mit 7 zu 6 Stimmen gegen die Idee aus, dass die Kosten für das historische Rollmaterial neu in der Planrechnung des Verpflichtungskredits berücksichtigt werden sollen (Art. 28). Eine Minderheit möchte am Beschluss des Nationalrates festhalten, da die Unternehmen im RPV faktisch keine Möglichkeit haben, selbst Gewinne zu erwirtschaften. Knapp dem Nationalrat gefolgt, mit 7 zu 5 Stimmen, ist die Kommission bei der Einführung von vergünstigten Tageskarten für Schülerinnen und Schüler (Art. 15). Die Mehrkosten von ungefähr 20 Millionen Franken sollen vom Bund abgegolten werden (7 zu 6 Stimmen). Eine Minderheit lehnt die Einführung dieser Tageskarten ab, da solche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Kantone liegen und private Carunternehmen davon ausgeschlossen werden. Zudem beschliesst die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass beim Vergleichen der bestellten Verkehrsangebote insbesondere auch die unterschiedlichen Produktionsbedingungen, die Topographie, saisonale Nachfrageschwankungen sowie das Abwarten auf verspätete Anschlüsse zur Gewährung einer durchgehenden Transportkette angemessen zu berücksichtigen sind (Art. 31abis Abs. 2).

Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung abschliessen. Die Vorlage dürfte in der Frühjahrssession im Ständerat behandelt werden.

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