Der Bund hat sich verpflichtet, öV-Unternehmen finanziell zu unterstützen, die von der Covid-19-Krise und dem damit verbundenen Einbruch der Passagierzahlen betroffen sind. Das BAV hat die Beträge festgelegt, mit denen die Verluste im Jahr 2020 im Regional-, Orts- und touristischen Verkehr abgefedert werden. Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen des Bundes für das erste Jahr der Pandemie auf 118 Millionen Franken und kommen 59 Unternehmen in allen Regionen zugute.

Mit diesen Zahlungen setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs (öV) in der Covid-19-Krise um. Das Parlament hatte die Massnahmen im Oktober 2020 genehmigt und im Dezember 2021 erneuert. Für das Jahr 2020 entrichtet der Bund

  • knapp 83 Millionen Franken an 30 Unternehmen des regionalen Personenverkehrs (RPV),
  • ungefähr 31 Millionen Franken an 23 Unternehmen des Ortsverkehrs,
  • sowie 4 Millionen Franken an 15 Unternehmen des touristischen Verkehrs (vor allem Schifffahrt oder Seilbahnen).

Werden die in mehreren Bereichen tätigen Unternehmen nur einmal gezählt, so beläuft sich die Gesamtzahl der begünstigten Unternehmen auf 59. Details finden sich in dieser Tabelle.

Zuerst Reserven ausschöpfen

Da mehrere Stellen involviert waren, dauerte die Berechnung der Abgeltungen länger als bei Autoverlad, Infrastruktur und Schienengüterverkehr [siehe Box weiter unten]. Im RPV mussten die endgültigen, von der jährlichen Generalversammlung genehmigten Rechnungsabschlüsse der Unternehmen für das Jahr 2020 abgewartet werden. Diese lagen erst im Sommer 2021 vor. Für den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr, die normalerweise nicht vom Bund subventioniert werden, mussten die Kantone vorab erste Abklärungen durchführen, bevor sie die Anträge an das BAV weiterleiten konnten.

Die gezahlten Beträge sind tiefer als ursprünglich erwartet. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Transportunternehmen verpflichtet sind, zur Deckung von Ertragsausfällen zuerst ihre Reserven aufzulösen, bevor sie eine Finanzhilfe des Bundes beantragen können. Diese Bedingung dürfte dazu beigetragen haben, dass nach dem ersten Jahr der Pandemie weniger Unterstützungsgesuche gestellt wurden.

Für das Jahr 2021 mehr Anträge erwartet

Da die Reserven der Unternehmen im Vorjahr ganz oder teilweise aufgebraucht wurden, ist damit zu rechnen, dass für das Jahr 2021 mehr Transportunternehmen Finanzhilfen des Bundes beantragen werden. Informationen zum Vorgehen sind auf der Website des BAV zu finden.

Autoverlad, Bahninfrastruktur und Schienengüterverkehr
In den Bereichen Autoverlad, Infrastruktur und Schienengüterverkehr gewährt ausschliesslich der Bund Covid-19-Hilfen

– Er kommt mit 2,4 Millionen Franken zur Deckung der für Einbussen in den Jahren 2020 und 2021 auf der Autoverlad-Strecke Brig–Iselle (Simplon; VS) und mit 1,7 Millionen Franken für den Ausgleich der die Verluste beim Autoverlad Vereina (GR) auf.
– Für die Bahn-Infrastruktur zahlte das BAV für das Jahr 2020 insgesamt 109 Millionen Franken an sechs Empfänger und für das Jahr 2021 129 Millionen Franken an sieben Empfänger aus.
– Im Bereich Güterverkehr erhielt SBB Cargo 38 Millionen Franken für die pandemiebedingten Verluste im Jahr 2020, während RAlpin (Rollende Landstrasse) mit 10 Millionen Franken unterstützt wurde. Im unbegleiteten kombinierten Verkehr wurden die Abgeltungen um insgesamt 4 Millionen Franken erhöht. Für das Jahr 2021 belaufen sich die Entschädigungen auf rund 22 Millionen Franken für SBB Cargo, auf 3 Millionen Franken für RAlpin und auf 20 Millionen Franken für die 15 Operateure im unbegleiteten kombinierten Verkehr.

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