Die Ostschweizer Kantone stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Sie setzen sich zum Ziel, die gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Dritten zu stärken, Synergien zu nutzen, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und den öffentlichen Verkehr in der Ostschweiz proaktiv weiterzuentwickeln. Zur Regelung der Zusammenarbeit wurde eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Die Kantone Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden und Thurgau arbeiten im Bereich des öffentlichen Verkehrs bereits heute gut zusammen. Diese Zusammenarbeit soll nun weiter intensiviert werden. Denn nur wenige öV-Linien in der Ostschweiz verlaufen ausschliesslich durch einen Kanton und auch die meisten Transportunternehmen sind kantonsüberschreitend unterwegs. Die Planung, Bestellung und Finanzierung des Ostschweizer öV-Angebots bedingt daher eine optimale Absprache zwischen den beteiligten Kantonen. Die Kantone haben verschiedene Handlungsfelder identifiziert, in denen sie in den kommenden Jahren enger zusammenarbeiten wollen.
Mit der engeren Zusammenarbeit wird die Interessenvertretung gegenüber Dritten weiter gestärkt. Das ermöglicht den Ostschweizer Kantonen, gegenüber dem Tarifverbund Ostwind, den Transportunternehmen, den anderen Kantonen, den Nachbarländern und dem Bund einheitlich und stark aufzutreten und Ostschweizer Anliegen erfolgreich vorzubringen. Ein weiterer Aspekt der Zusammenarbeit ist die vermehrte Nutzung von Synergien. Synergiepotenziale bestehen bei der Bestellung von gemeinsamen öV-Linien, im Controlling und in der Berichterstattung. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Verkehrs sowie die proaktive Weiterentwicklung des öV-Systems, wovon die Fahrgäste profitieren können. Dabei sollen insbesondere Innovationen ermöglicht und gefördert werden. Auch hier ist das Handeln über die Kantonsgrenzen hinweg zentral.
Die künftige Zusammenarbeit zwischen den Kantonen ist in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zuständigen Regierungsräte der involvierten Kantone haben diese Vereinbarung nun unterzeichnet. Der Kanton St. Gallen übernimmt dabei die Geschäftsstelle, für die ein Pensum von rund 30 Prozent vorgesehen ist.