VAP: Der Schienengüterverkehr muss vor Energiepreissteigerungen geschützt werden

Der Schienengüterverkehr ist für eine nachhaltige Lieferkette existenziell. Er ist von stabilen Strompreisen und -lieferungen abhängig.

Kunden von SBB Cargo werden mit Preissteigerungen für 2023 konfrontiert. Die Begründung hierfür seien die höheren Energiepreise. Solche Preissteigerungen sind ungerechtfertigt. Einerseits sind die im Leistungskatalog festgelegten Preise für den Bahnstrom verbindlich. Darin ist festgehalten, dass die Preise im Jahr 2023 gegenüber 2022 unverändert bleiben. Andererseits ist davon auszugehen, dass die Energiepreise gehedged sind. Schliesslich sei daran erinnert, dass die Senkung der Trassenpreise per 1.1.2021 nicht an die Verlader weitergegeben wurde.

Zeitgleich fordern europäische Verbände Preissenkungen für den Bahnstrom, gestützt auf die Verordnung 2022/1854. Sie regen hierzu eine Senkung der Trassenpreise auf nationaler Ebene an, wie sie im COVID-Massnahmenplan bereits erfolgreich umgesetzt wurde.

Wir vom VAP Verband der verladenden Wirtschaft unterstützen diese Initiative zum Schutz der Lieferkette und der Versorgungssicherheit. Sie hätte im Import-, Export- und Transitverkehr unmittelbare Auswirkungen. Sollten Preiserhöhungen seitens der Schweizerischen Infrastrukturbetreiber gefordert werden, wären sie mittels Kompensationszahlungen des Bundes direkt aufzufangen, so dass der Schienengüterverkehr vor einer Energiepreissteigerung geschützt wird.


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