Luzern: Vertrauen zwischen VBL-Verwaltungsrat und Stadtrat zerrüttet – Gleich drei Verwaltungsräte bieten Rücktritt an

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 25. September 2020 veröffentlicht.

Die Präsidentin des Verwaltungsrates, zwei VR-Mitglieder und der Direktor der VBL AG bieten ihre Rücktritte an. Zudem tritt ein Verwaltungsrat aus beruflichen Gründen per sofort zurück. Das haben die Verantwortlichen an der Sitzung des Verwaltungsrates am 25. September 2020 entschieden. Grund ist, dass der Verwaltungsrat das Verhältnis zur Stadt und insbesondere zum Stadtrat als «zerrüttet» wahrnimmt. Der Stadtrat verweigert das Gespräch mit dem Verwaltungsrat und seine Zustimmung zur Zahlung von CHF 16.7 Mio. an den Verkehrsverbund Luzern VVL. Zudem hat er ein Schreiben des Verwaltungsrates am 15. September 2020 ungeöffnet retourniert. Einzig Stadtrat Martin Merki, welcher als Vertreter der Stadt im VBL-Verwaltungsrat Einsitz nimmt, bietet seinen Rücktritt nicht an.

«Das Verhalten des Stadtrats enttäuscht uns, das Vertrauen zwischen VR und Alleinaktionärin ist belastet»

, sagt Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler.

«Es scheint uns deshalb richtig, unsere Rücktritte anzubieten. So kann gemeinsam besprochen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen im Interesse der VBL das Vertrauen wieder hergestellt werden kann.»

Als der Verkehrsverbund Luzern VVL Anfang Februar 2020 die Forderung der Zahlung an die Verkehrsbetriebe Luzern AG in der Höhe von rund 16 Millionen Franken wegen angeblich zu viel bezahlter Subventionen in den Jahren 2010-2017 gestellt hatte, informierten die Verantwortlichen von VBL die Finanzdirektorin der Stadt Luzern sofort. Immer wieder suchte der VBL-Verwaltungsrat anschliessend das Gespräch mit der Stadt Luzern, um die Haltung der Eignerin in den offenen Fragen zu klären. Es fanden zwar einzelne Gespräche mit der Finanzdirektion statt, eine klare Haltung bzw. Rückendeckung betreffend der Zahlung der CHF 16.7 Mio., welche nach wie vor rechtlich fraglich ist, haben die Verantwortlichen von VBL seitens des Stadtrates aber nie erhalten.

Berichtsentwurf der externen Untersuchung wirft Fragen auf

Im vergangenen Juni hatte der Stadtrat gemeinsam mit der Geschäftsprüfungskommission des städtischen Parlaments GPK einem Berner Anwaltsbüro eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Der Stadtrat hat sich aber bis heute geweigert, die VBL über den genauen Auftrag der Untersuchung zu informieren. Ein Auszug des Berichtsentwurfs liegt dem Verwaltungsrat nun vor.

«Wir haben zwar bisher nur die uns betreffenden Auszüge aus dem Berichtsentwurf gesehen. Dessen Grundhaltung ist vorverurteilend und einseitig»

, sagt Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler.

Die Verantwortlichen von VBL haben nach erster Sichtung den Eindruck gewonnen, dass es auch darum ging, ein behauptetes Fehlverhalten von VBL juristisch zu bestätigen. Von einer unabhängigen Aufarbeitung des Sachverhaltes aus betriebswirtschaftlicher Sicht und allfälligen Verbesserungsvorschlägen kann keine Rede sein. Zudem wurden im Berichtsentwurf Governance-Fragen nur am Rande behandelt.

Mangelhafter Berichtsentwurf der externen Untersuchung bringt Fass zum Überlaufen

Der Verwaltungsrat der VBL AG hatte sich von der externen Aufarbeitung im Auftrag der Stadt genau solche Hinweise für die künftige Optimierung der Zusammenarbeit zwischen VBL, Stadt und Bestellern erhofft. Die VBL hat deshalb den Autoren der Untersuchung grösstmögliche Akteneinsicht gegeben und transparent Auskunft erteilt. Das wird im Berichtsentwurf auch gewürdigt.

Aufgrund offensichtlicher Mängel im Untersuchungsbericht hatte der Verwaltungsrat am 11. September 2020 den Stadtrat mit dem ihm vorliegenden Teilentwurf sowie seiner Stellungnahme zuhanden der Autoren des Berichts bedient. Dies mit der Bitte um einen zeitnahen Austausch mit dem Stadtrat und vor dem Hintergrund, dass der Stadtrat stets kommuniziert hatte, er wolle «vollumfängliche Transparenz und die lückenlose Aufklärung sowie eine tragfähige Lösung für eine zukünftige gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.» Nachdem die VBL die städtische Finanzdirektion vorab per Mail über dieses Schreiben informiert hatte, hat der Stadrat umgehend beschlossen, die Couverts ungeöffnet zu retournieren und ein Gespräch mit dem Verwaltungsrat zum aktuellen Zeitpunkt abzulehnen.

Stadtrat hat Zustimmung zur Zahlung stets strikt verweigert

Das ist für den Verwaltungsrat vor dem Hintergrund der noch immer nicht erteilten Décharge für 2019 nicht akzeptabel. Auch während den vergangenen sechs Monaten, in denen intensive Gespräche mit dem VVL hinsichtlich einer Vereinbarung zur Zahlung von CHF 16.7 Mio geführt wurden, hat der Stadtrat kein Interesse am finanziellen Wohlergehen seines Unternehmens VBL gezeigt. Dies, obwohl letztendlich die Stadt seit der Verselbständigung der VBL AG Dividenden in der Höhe von insgesamt CHF 13 Mio. erhalten hat. Eine Zustimmung der Eignerin, also der Stadt Luzern, zur Zahlung des Betrages an VVL und BAV hat der Stadtrat bis dato strikt verweigert, obwohl die Rechtslage rund um die Rückforderung des VVL unklar ist.

Gleich drei VBL-Verwaltungsräte bieten Rücktritt an

Der Verwaltungsrat erachtet das Vertrauensverhältnis zum Stadtrat als zerrüttet. Aufgrund der fehlenden Rückendeckung der Eignerin bieten mit Präsidentin Yvonne Hunkeler, Silvana Beeler Gehrer und Jon Bisaz gleich drei VBL-Verwaltungsräte ihren Rücktritt an. Es ist den aufgeführten VR Mitgliedern ein Anliegen, für die laufenden Abklärungen und Verhandlungen weiterhin noch zur Verfügung zu stehen, falls die Stadt dies wünscht. Es liegt jetzt im Ermessen des Stadtrates, ob und wann er auf die Rücktrittsangebote eingeht. Die drei VR-Mitglieder behalten sich das Recht vor, je nach weiterem Verlauf dieser Angelegenheit das Amt selber niederzulegen.

VR-Vizepräsident Markus Lötscher tritt aus beruflichen Gründen zurück. Die aktuelle Situation ist herausfordernd für die Pistor Firmengruppe und benötigt seine volle Aufmerksamkeit sowie persönliche Präsenz als CEO. Darum hat er sich entschieden, den VBL-Verwaltungsrat per sofort zu verlassen. Wären die beruflichen Gründe nicht gewesen, hätte er aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses mit dem Stadtrat ebenfalls seinen Rücktritt angeboten. Einzig Stadtrat Martin Merki, welcher als Vertreter der Stadt im VBL-Verwaltungsrat Einsitz nimmt, bietet seinen Rücktritt nicht an. Er hatte an der Sitzung vergeblich versucht, seine VR-Kollegen umzustimmen.

Auch VBL-Direktor Norbert Schmassmann bietet Rücktritt an

Auch VBL-Direktor Norbert Schmassmann bietet aus den gleichen Gründen wie der Verwaltungsrat seinen Rücktritt an, obwohl ihm der Verwaltungsrat nach wie vor sein uneingeschränktes Vertrauen ausspricht. Seine Ausgangslage ist gegenüber den Verwaltungsratsmitgliedern eine andere, da er mit VBL in einem Arbeitsverhältnis steht. So kann gemeinsam mit der Stadt besprochen werden, ob und unter welchen Vorausetzungen im Interesse der VBL das Vertrauen wieder hergestellt werden kann. Insbesondere die über 500 Arbeitsstellen und die von der Öffentlichkeit geschätzten Transportdienstleistungen sollen geschützt werden.

Strafrechtliche Einschätzung entlastet VBL-Verantwortliche

Der Verwaltungsrat akzeptiert, dass auch auf Seiten von VBL in den vergangenen Jahren nicht alles optimal gelaufen ist. Er hält jedoch nach wie vor fest, dass sich keine Personen von VBL bereichert und alle Verantwortlichen immer nach Treu und Glauben gehandelt haben. Der Berichtsentwurf der städtischen Untersuchung bestätigt, dass die vom Verwaltungsrat eingeleiteten Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz richtig sind. Er setzt auf den 1. Januar 2021 einen neuen Rechnungslegungsstandard und eine angepasste Holdingstruktur um.

Zudem kommt ein strafrechtliches Kurzgutachten von über 40 Seiten zum Schluss, dass sich die Verantwortlichen von VBL nicht strafbar gemacht haben. Dies haben auch weitere Rechtsexperten bestätigt. Aus diesem Grund sieht der Verwaltungsrat keinen Anlass für eine Selbstanzeige. Falls Dritte in Erwägung ziehen, eine Strafanzeige einzureichen, stehen die Verantwortlichen von VBL einer Untersuchung aber offen gegenüber und gewähren volle Transparenz.

Auch hat der Verwaltungsrat die Verhandlungen mit dem VVL über die Zahlung von CHF 16.7 Mio. auf politischen Druck hin weit voran gebracht, obwohl die Rechtslage nach wie vor nicht geklärt ist. Für eine Unterzeichnung der Vereinbarung braucht der VBL-Verwaltungsrat aber zwingend die Zustimmung der Eignerin, also der Stadt Luzern. Dies darum, weil verschiedene Rechtsexperten darauf hinweisen, dass die Zahlung einer Nichtschuld für die Verantwortlichen von VBL rechtliche Konsequenzen haben könnte.


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