Die sommerliche Trockenheit, die Abschaltung französischer Atomkraftwerke und der Krieg in der Ukraine haben zu massiv höheren Energiekosten geführt. Davon betroffen ist auch die SBB. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sieht deshalb vor, dass die SBB den Bahnstrompreis auf das nächste Jahr hin moderat erhöhen darf.
SBB-Energie ist im Auftrag des BAV als Systemführerin für die Bereitstellung und die Lieferung von Bahnstrom (16,7 Hertz) verantwortlich. Grösstenteils produziert SBB-Energie diesen Strom mit eigenen Wasserkraftwerken. Einen Teil der Elektrizität bezieht das Unternehmen von anderen Produzenten bzw. auf dem Markt. Aufgrund der sommerlichen Trockenheit ist der Anteil des zugekauften Stroms im Jahr 2022 gestiegen. Gleichzeitig stiegen die Energiepreise auf dem freien Markt wegen des Kriegs in der Ukraine und der Abschaltung französischer Atomkraftwerke. SBB-Energie erwartet dieses Jahr ein Defizit von 180 Millionen Franken. Für 2023 und mutmasslich für die Folgejahre ist anzunehmen, dass die Energiepreise auf einem hohen Niveau bleiben.
Vor diesem Hintergrund und auf Antrag der SBB hat das BAV die Absicht, den Bahnstrompreis (ab Unterwerk) für nächstes Jahr per 1. Januar 2023 von heute 10,5 auf 13,5 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Damit wird die gesetzliche Vorgabe, dass die Bahnstromkosten gedeckt werden müssen, erfüllt. Die Erhöhung entspricht einem Aufschlag von rund 70 Millionen Franken pro Jahr. Das BAV sieht vor, dass die Erhöhung differenziert auf die verschiedenen Verkehrssparten überwälzt wird. Im Fernverkehr wird die Erhöhung vollständig überwälzt (dh. um 3 Rappen), im Regional- und Güterverkehr teilweise (d.h. um 1 Rappen). Damit wird der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verkehrssparten Rechnung getragen. Der Trassenpreis steigt durch diese Erhöhung je nach Verkehrsart um 2 bis 3 Prozent; er macht rund einen Viertel sämtlicher Kosten eines Zuges aus. Das BAV erwartet von den Unternehmen im Personen- und Güterverkehr, dass sie einen Teil der Mehrkosten für den Bahnstrom durch Energiesparmassnahmen kompensieren.
Im Einvernehmen mit der SBB konnte damit eine Lösung gefunden werden. Durch den administrierten Bahnstrompreis soll gewährleistet werden, dass zu starke Ausschläge geglättet und die Mehrbelastungen über mehrere Jahre verteilt werden können. Damit die für 2023 vorgesehene Erhöhung umgesetzt werden kann, muss die Verordnung des BAV über den Eisenbahn-Netzzugang angepasst werden. Vorgängig wird das Amt dazu den Preisüberwacher und die weiteren betroffenen Bundesämter anhören.
Das BAV unterstützt die Absicht der SBB, die Erneuerung und den Ausbau der einheimischen Bahnstromproduktion zu beschleunigen. Die Umsetzung solcher Projekte liegt in der Verantwortung der SBB. Die Finanzierung ist gemäss der geltenden Gesetzgebung durch kommerzielle Kredite zu finanzieren. Die Investitionsfolgekosten werden bei der zukünftigen Bemessung der Bahnstrompreise berücksichtigt.
Abhängig von der weiteren Entwicklung der Energiepreise wird das BAV im kommenden Jahr über weitere Anpassungen per Ende 2023 entscheiden. Bleibt das Preisniveau auf dem aktuellen Niveau, wird zu prüfen sein, welche Transportsparten im Schienenverkehr 2024 von den höheren Bahnstrompreisen betroffen sein werden. Für 2025 wird gemeinsam ein neues Geschäftsmodell für die Bahnstromversorgung erarbeitet.