Rollende Landstrasse: Weitere Unterstützung ja, aber wie lange?

Mit grossem Mehr ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) auf die Vorlage zur weiteren Unterstützung der Rollenden Landstrasse eingetreten. Mit den Details der Vorlage – insbesondere dem Zeitpunkt der Einstellung – wird sie sich an ihrer nächsten Sitzung befassen.

Der begleitete kombinierte Verkehr («Rollende Landstrasse») ist eine bedeutende flankierende Massnahme der Verlagerungspolitik, womit der alpenquerende Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert wird. Der Bund fördert die Rollende Landstrasse auf der Basis einer bis 2023 geltenden Rahmenvereinbarung mit ihrer Betreiberin. Der Bundesrat geht davon aus, dass der unbegleitete kombinierte Verkehr bis 2027 ausreichend wettbewerbsfähig ist, und somit nur eine geringe Rückverlagerung auf die Strasse zu erwarten ist. Er möchte aus diesem Grund die finanzielle Unterstützung für den Betrieb der Rollenden Landstrasse noch bis Ende 2026 verlängern, bevor diese eingestellt werden soll – auch, weil das dabei eingesetzte Rollmaterial bald das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Zu diesem verlagerungspolitischen und finanzpolitischen Kompromiss des Bundesrates hat die KVF-N eine Anhörung durchgeführt und ist anschliessend mit 19 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten (Güterverkehrsverlagerungsgesetz und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs; Änderung. (22.064)). Eine Kommissionsminderheit möchte hingegen nicht auf die Vorlage eintreten, da sie die Gelder an falscher Stelle eingesetzt sieht und sich für die baldmöglichste Einstellung dieser Massnahme, die von Beginn an als Übergangslösung konzipiert wurde, einsetzt. Die Detailberatung der Vorlage wird die Kommission an ihrer kommenden Sitzung durchführen.

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Text-QuelleKVF-N
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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