Nach 50 Jahren wird die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte per Ende 2023 abgeschafft. Ihr ursprünglicher Zweck, Blinden und Sehbehinderten nach dem Wegfall des Billettkaufs im Fahrzeug die öV-Nutzung weiterhin zu ermöglichen, wurde durch das Aufkommen von Webshops, Apps und Automatischem Ticketing zunehmend obsolet. Zudem stellt die Karte eine Ungleichbehandlung gegenüber Personen mit anderen Behinderungen dar. Weiterhin unverändert gültig bleibt die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung, das «Begleitabo».
Seit rund 50 Jahren gibt es im öffentlichen Verkehr die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte – kurz «Blindenkarte». Sie wurde damals eingeführt, weil mit dem Aufkommen der Billettautomaten und dem Wegfall des Billettkaufs im Fahrzeug der Erwerb von öV-Fahrausweisen für Blinde und Sehbehinderte stark erschwert wurde. Heute gibt es dank Sprachunterstützung in Webshops und Apps, der Möglichkeit, kostenlos telefonisch Tickets zu kaufen, oder dem Automatischen Ticketing auch für diese Kundengruppe Alternativen, um ein öV-Billett zu lösen.
Deshalb hat sich die Alliance Swiss Pass entschieden, die Blindenkarte per Ende 2023 abzuschaffen. Denn auch der Anwendungsbereich der Karte ist verwirrend und je nach Region stark eingeschränkt. Zudem verletzt das Angebot den Grundsatz der Gleichstellung, welche im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) festgeschrieben ist, da die Karte nur von blinden und sehbehinderten Personen gekauft werden kann. Derzeit sind noch rund 5’500 Blindenkarten im Umlauf.
Weiterhin unverändert gültig bleibt die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung, das «Begleitabo». Anrecht darauf haben alle Personen, welche aufgrund einer Behinderung auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen sind. Mit diesem Abo reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf allen Strecken im Gültigkeitsbereich des Halbtaxabonnements. Zusätzlich darf auch ein Blindenführhund/Assistenzhund gratis mitgenommen werden.