Die SBB muss die Grundinstandsetzung des Hauenstein-Basistunnels mindestens bis Herbst 2023 verschieben. Der Baustart war zuvor für Anfang 2023 geplant. Grund für die Verzögerung ist eine Beschwerde gegen die Vergabe des Bauauftrags und der ausstehende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Ursprünglich wollte die SBB Anfang Januar 2023 mit den Arbeiten beginnen. Wegen des ausstehenden Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) verschob sie den Baustart im Dezember 2022 auf 30. Januar 2023. Bis Donnerstag, 26. Januar, ist jedoch kein Bescheid des BVGer eingegangen. Wann mit einem Entscheid zu rechnen ist, gibt das BVGer grundsätzlich nicht bekannt. Angesichts dieser Ausgangslage entschied die SBB, den Baustart des Instandhaltungsprojekts bis mindestens Herbst 2023 zu verschieben. Entsprechend offen sind die Dauer der Arbeiten sowie die genauen Termine der verschiedenen Gleissperren und Fahrplanänderungen. Wie hoch die Mehrkosten sein werden, welche die Verschiebung verursachen wird, kann aktuell noch nicht beziffert werden.
Ersatzfahrpläne an Wochenenden kurzfristig nicht anpassbar
Am Wochenende vom 28./29. Januar 2023 steht die letzte der drei Totalsperren an, welche unter anderem für die Grundinstandsetzung geplant waren. Nun steht definitiv fest, dass die SBB auch diese Totalsperre samstags und sonntags bloss partiell für so oder so geplante Unterhaltsarbeiten nutzen kann. Einzelne Züge werden deshalb durch den Tunnel fahren. So kann die SBB die Pünktlichkeit des Ersatzfahrplans besser gewährleisten. Das umfangreiche, international abgestimmte Ersatzkonzept mit den längeren Fahrzeiten für den Personen- und Güterverkehr musste und muss die SBB jedoch an allen drei Wochenenden beibehalten. Diese Konzepte lassen sich nicht kurzfristig absagen oder umplanen. Sämtliche direkt oder indirekt betroffene Bahnunternehmen und Bahninfrastrukturbetreiber im In- und Ausland haben diese Änderungen in ihre betrieblichen Fahrpläne, Zugsumläufe und Personaleinteilungen eingeplant.
Ausfall der letzten S9-Züge bis voraussichtlich Mitte April
Dasselbe gilt auch für die ab Ende Januar 2023 bis Mitte Dezember 2023 geplanten, abschnittsweisen Einspursperren nachts. Sie können wegen der langen Vorlaufzeiten voraussichtlich erst ab Mitte April 2023 komplett annulliert werden. Das bedeutet, dass die nächtlichen Fahrplanänderungen im Fern- und Regionalverkehr von 30. Januar bis Mitte April bestehen bleiben, obwohl die SBB während dieser Zeit keine Arbeiten für die Grundinstandsetzung vornehmen kann. Im Fernverkehr und bei der Linie S3 (Olten – Basel SBB – Delémont) sind dies teils frühere Abfahrtszeiten und längere Fahrzeiten. Bei der Linie S9 (Olten – Läufelfingen – Sissach) werden die letzten beiden Zugpaare (Olten ab 21:37 und 22:37 Uhr, Sissach ab 22:05 und 23:05 Uhr) jeweils von Sonntag bis Donnerstag durch Busse ersetzt. Die SBB ist sich bewusst, dass dies insbesondere für die Reisenden und Gemeinden entlang der Linie S9 eine äusserst unbefriedigende Situation ist und bedauert dies sehr.
Beschwerde gegen Vergabe Bauauftrag beim Bundesverwaltungsgericht
Die SBB wollte die Grundinstandsetzung des Hauenstein-Basistunnels von 2023 bis 2028 ausführen. Die Baubewilligung liegt vor. Den Bauauftrag schrieb die SBB am 30. November 2021 via siamp.ch aus, der Beschaffungsplattform des Bundes und der bundesnahen Unternehmen. Drei Angebote gingen ein. Diese prüfte die SBB gemäss den publizierten Eignungs- und Zuschlagskriterien. Ende Juni 2022 erteilte sie dem vorteilhaftesten Angebot den Zuschlag. Den Entscheid publizierte sie am 4. Juli 2022 auf simap.ch. Ein Mitanbieter reichte gegen den Entscheid am 22. Juli 2022 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Dieses prüft in einem ersten Schritt, ob der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommen soll, beziehungsweise, ob die SBB mit dem Baustart zuwarten muss, bis das Gericht definitiv über die Beschwerde entschieden hat.
Neues Bauprogramm muss erstellt und abgestimmt werden
Da dieser Zwischenentscheid bis heute aussteht, hat die SBB die gebuchten Einsätze der internen und externen Bauteams und Maschinen für die nächsten Monate definitiv annulliert. Sie wird nun ein neues Bauprogramm erstellen. Bei diesem muss sie einerseits den noch unbekannten Inhalt und Eingangstermin des BVGer-Entscheids berücksichtigen. Andererseits muss sie das Programm entlang der verfügbaren Gleissperren ausrichten. Diese muss das Fahrplanplanungsteam eng mit den Gleissperren der zahlreichen anderen Bauprojekte abstimmen – regional, national und auch international, weil die Linie Basel–Olten Teil der NEAT-Achse via Gotthard- und Lötschberg-Basistunnel ist. Nur so kann die SBB den Kundinnen und Kunden einen funktionierenden Fahrplan anbieten. All diese Aspekte eingerechnet ist Herbst 2023 aktuell der frühestmögliche Termin für einen Baustart.
Links
- Weitere Informationen zum Bauprojekt unter der SBB Company Seite «Grundinstandsetzung Hauenstein-Basistunnel»