Am Klybeckquai und am Westquai hat der Kanton Basel-Stadt die einmalige Chance, ein grosses Gebiet aus einer Hand zu entwickeln. Die Verlegung der heutigen Hafenbahn am Altrheinweg ist die Voraussetzung für diese Arealentwicklung. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Variante «Südquai» zur Verlagerung der Hafenbahn dem Grossen Rat vorzulegen. Die Hafenbahn kommt neu in das Hafenkerngebiet zu liegen, die bestehenden Gleisanlagen südlich der Wiese werden aufgehoben.
Der Regierungsrat will die Gebiete am Klybeckquai und am Westquai städtebaulich entwickeln, wie er dies bereits auch im Kontext der Realisierung des Hafenbeckens 3 dargelegt hat. Es sollen durchmischte Stadtteile für Wohnen, Arbeiten, Kultur, Freizeit und Gastronomie entstehen. Ein neuer grosszügiger Park am Altrheinweg, südlich der Wiese, soll der Basler Bevölkerung als weitere Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität dienen und sich positiv auf das Stadtklima auswirken. Für die Quartiere Klybeck und Kleinhüningen bietet sich damit die Chance, sich aus ihrem räumlichen Korsett zu lösen und schrittweise an den Rhein und an die Wiese zu wachsen.
Die städtebauliche Entwicklung am Klybeckquai und am Westquai setzt die Verlegung der heutigen Hafenbahn am Altrheinweg voraus. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr und den Schweizerischen Rheinhäfen hat der Kanton Basel-Stadt verschiedene Varianten für die Verlagerung des Hafenbahnhofs ins Hafenkerngebiet Kleinhüningen geprüft und eine umsetzbare Bestvariante «Südquai» evaluiert. Sämtliche Gleisanlagen der Hafenbahn südlich der Wiese sollen durch die Verlagerung aufgehoben werden. Mit der Variante «Südquai» erhält der Hafen eine zeitgemässe Infrastruktur für die kommenden Jahrzehnte, die ein Miteinander von Stadt und Hafen ermöglicht. Die neue Anlage wird über eine vergleichbare Leistungsfähigkeit wie die bestehende Anlage verfügen, benötigt jedoch weniger Fläche und markant weniger Gleisinfrastrukturen.
Nötige Ersatz- und Verlagerungsmassnahmen
Um die für die Verlagerung benötigte Fläche zu schaffen, braucht es verschiedene Massnahmen bei den öffentlichen Werken, Gebäuden und Infrastrukturanlagen im Gebiet entlang der Südquaistrasse. Dafür haben der Kanton und die Schweizerischen Rheinhäfen, die Industriellen Werke Basel, der Gasverbund Mittelland (GVM) und die Pro Rheno (als Betreiberin der Abwasserreinigungsanlage von Basel-Stadt) eine Entwicklungsvereinbarung als Grundlage für die notwendige Flächenneuordnung abgeschlossen. Als eine erste Massnahme muss die Zollmesstation des GVM als wichtiger Einspeisepunkt ins Schweizer Gasnetz an einen neuen Standort verlegt werden. Die entsprechende Planauflage startet im Frühjahr 2023.
Mit der Variante «Südquai» und der Entwicklungsvereinbarung liegen die Voraussetzungen für die Verlagerung der Hafenbahn vor. Der Regierungsrat wird deshalb dem Grossen Rat im 2. Quartal 2023 die Variante zum Entscheid sowie eine Ausgabenbewilligung für die weitere Projektierung und die Verlegung der Gaseinspeisung vorlegen.
Lohnenswerte Investitionen mit grossem Nutzen für Basel
Die Gesamtkosten für die Verlagerung belaufen sich laut Grobkostenschätzung auf 275 Millionen Franken (plus/minus 30 Prozent). In diesen Kosten enthalten ist das gesamte Bahnprojekt, die Ersatz- und Verlagerungsmassnahmen zur Freistellung der benötigten Grundstücksflächen sowie der Landerwerb. Diesen Investitionskosten stehen die wirtschaftlichen Potenziale gegenüber: Eine Analyse externer Experten geht aufgrund der derzeitigen Planung von jährlich wiederkehrenden Steuermehreinnahmen von bis zu 60 Millionen Franken und einem einmaligen rund 230 Millionen erhöhten Landwert aus – dies im Vergleich zu einer Entwicklung des Klybeckquais/Westquais ohne Verlagerung der Hafenbahn. Zudem bringt die Verlagerung grosse Mehrwerte für die bestehenden Quartiere und die ganze Stadt: Auf dem Klybeck- und Westquai können insgesamt Wohnungen und Arbeitsplätze für 8’000 Personen geschaffen werden. Die bestehenden Quartiere erhalten mehr Grün- und Freiräume und das Rheinbord wird – von der Dreirosenbrücke bis zur Wiesenmündung – frei zur öffentlichen Nutzung.