Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV lehnt die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Variante 2 zur Zukunft des Einzelwagenladungsverkehrs ab, weil der Verzicht auf Abgeltungen mittelfristig zur Einstellung des EWLV führen wird. Die Folgen: eine massive Verlagerung von Gütern auf die Strasse, mehr umwelt- und gesundheitsschädliche Emissionen, mehr Staus und massive Jobverluste bei SBB Cargo. Der SEV unterstützt Variante 1, die neben Abgeltungen des Bundes weitere Massnahmen zur Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene und auf dem Rhein vorsieht. Zusätzlich fordert der SEV ein messbares Verlagerungsziel.
«Ohne Abgeltungen verliert der EWLV weiterhin Kunden, Zustellpunkte und zudem als Gesamtsystem mehr und mehr an Kundennutzen, während die Betriebskosten nicht im gleichen Ausmass reduziert werden könnten»
, erklärt der für SBB Cargo zuständige Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn.
«Variante 2 führt darum mittelfristig zur Einstellung des EWLV, wie der erläuternde Bericht des Bundesrats klipp und klar festhält.»
Die Einstellung des EWLV hätte zur Folge, dass 70 bis 75% der EWLV-Transporte auf die Strasse verlagert und der Schienenanteil am Binnengüterverkehr um 15% reduziert würde, führt der Bericht aus. So würden in der Schweiz rund 650’000 zusätzliche Lastwagenfahrten pro Jahr generiert. Zudem rechnet der Bericht mit einem Personalabbau bei SBB Cargo von heute rund 2350 Vollzeitstellen auf 820, also um 65 Prozent.
Abgeltungen sinnvoll und nötig
Variante 1 hingegen sieht Abgeltungen des Bundes an «Anbieter des EWLV» vor, also vor allem an SBB Cargo, um den EWLV im Sinn eines Service public aufrechtzuerhalten. Wichtig: auch Kunden mit kleineren Transportvolumen und ausserhalb urbaner Gebiete können so weiterhin die Bahn nutzen. Zusätzlich geplant sind Verbilligungen des Bahnverlads mit einem Bonus für Verlader. Hinzu kommen Beiträge zur Ausrüstung des gesamten Rollmaterials mit der digitalen automatischen Kupplung, an Geräte zum Warenumschlag und an die Rheinschifffahrt.
«Für die staatliche Unterstützung des EWLV sprechen viele Argumente: niederschwelliger Zugang zum Schienengüterverkehr auch für kleinere Kunden, Klima- und Umweltschutz, sechsmal tieferer Energieverbrauch pro Tonnenkilometer auf der Schiene gegenüber dem Lastwagen, geringerer Flächenbedarf, Entlastung des Strassennetzes, tieferes Unfallrisiko, Beitrag zur Redundanz und Resilienz der Logistikketten und damit zur Versorgungssicherheit usw.»
, hält Philipp Hadorn fest.
SEV fordert ambitioniertes Verlagerungsziel
«Dass die 2016 eingeführten Fördermassnahmen des totalrevidierten Gütertransportgesetzes nicht genügen, ist inzwischen für jeden klar»
, sagt Matthias Hartwich.
«Die Variante 1 dieser Vorlage ist eine reale Chance, diesmal die Weichen in Richtung eines nachhaltigen und zukunftsgerichteten Güterverkehrs auf der Schiene zu stellen. Aber im Moment fehlt noch ein messbares, ambitioniertes Verlagerungsziel, damit die Wirkung der Massnahmen wirksam überprüft werden kann.»
Darum fordert der SEV, folgendes Ziel ins Gütertransportgesetz aufzunehmen: Im Export-, Import- und Binnengüterverkehr verdoppelt sich der Anteil der Schiene bis 2050. Heute beträgt der Schienenanteil an der Transportleistung (Tonnenkilometer) des Binnen-, Import- und Exportgüterverkehrs (ohne Rheinschifffahrt, Pipelines und Luftverkehr) rund 20%, und der Strassenanteil rund 80%. Eine Verdoppelung des Schienenanteils bedeutet demnach, dass er bis 2050 auf rund 40% steigt, während der Strassenanteil entsprechend auf rund 60% sinkt.
Links
- Die Vernehmlassungsantwort des SEV finden Sie hier