Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates befürwortet die Weiterführung der Rollenden Landstrasse bis 2028, bevor diese im Anschluss definitiv eingestellt wird.
Um den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, hat der begleitete kombinierte Verkehr («Rollende Landstrasse») in den letzten Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat in diesem Zusammenhang die Detailberatung der Vorlage des Bundesrates vorgenommen (22.064 Güterverkehrsverlagerungsgesetz und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs; Änderung). Im Hinblick auf das Wachstumspotenzial des zukunftsträchtigen unbegleiteten kombinierten Verkehrs besteht in der Kommission Einigkeit über die definitive Einstellung der Rollenden Landstrasse. In Bezug auf den Zeitpunkt dieser Einstellung gehen die Meinungen allerdings auseinander. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sich die Kommission für eine Weiterführung bis Ende 2028 ausgesprochen. Zu diesem Zweck sollen 106 Mio. Franken bewilligt werden. Die Kommissionsmehrheit beruft sich dabei insbesondere auf das in der Verfassung festgehaltene und noch immer nicht erreichte Verlagerungsziel und befürchtet bei einer früheren Einstellung eine Rückverlagerung auf die Strasse. Ausserdem weist sie darauf hin, dass die Rollende Landstrasse nach wie vor gut ausgelastet ist und damit durchaus einer Nachfrage entspricht. Sie befürwortet damit die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Variante. Eine Kommissionsminderheit erachtet es als einen guten Kompromiss, für die Weiterführung dieser flankierenden Massnahme bis Ende 2026 insgesamt 64 Mio. Franken vorzusehen. Für sie stellt diese Variante einen Mittelweg zwischen Verlagerungsabsicht und finanziellem Aufwand dar, welcher der Logistikbranche gleichzeitig einen klaren Fahrplan bietet. Sie schliesst sich somit der vom Bundesrat in der Botschaft vorgesehenen Variante an. Eine weitere Minderheit möchte die Rollende Landstrasse lediglich bis Ende 2024 weiterführen und sie dazu mit 25 Mio. Franken unterstützen, damit anstehende Entscheidungen und Investitionen in der Logistikbranche nicht herausgeschoben werden. In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Vorlage aus. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt.
Des Weiteren hat die Kommission die Motion Maret Marianne. Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr? (22.3229) beraten und beantragt ihrem Rat mit 12 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Motion als hinfällig, da eine Koordination zwischen den beteiligten Akteuren bereits stattfindet und der Bundesrat im Rahmen des Postulates 20.3328 prüft, ob eine Stärkung dieser notwendig ist. Ausserdem ist für sie die genaue Motionsabsicht unklar. Die Kommissionsminderheit spricht sich für einen weiterreichenden Auftrag an den Bundesrat aus, ein gemeinsames Projekt zur Koordination des öffentlichen Verkehrs für den Tourismus zu schaffen und damit die Bedeutung dieser Synergie zu unterstreichen.
Den vier gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (19.504, 19.505, 19.506 und 19.507) mit dem Titel Vergünstigte Tageskarten für Schulklassen hatten die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte Folge gegeben. Das Anliegen wurde im Rahmen der Revision des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; 21.039) diskutiert und in Art. 15 Abs. 6bis der Vorlage aufgenommen (BBl 2022 3210). Aus diesem Grund beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die parlamentarischen Initiativen abzuschreiben.