Der Kanton St. Gallen will die Siedlung und den Verkehr besser aufeinander abstimmen. Er hat deshalb seinen Richtplan angepasst und seine neue Gesamtverkehrsstrategie darin integriert. Der Bundesrat hat die Überarbeitung an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 genehmigt.
Das Richtplankapitel «Mobilität» basiert neu auf der Gesamtverkehrsstrategie und legt fest, nach welchen Kriterien der Kanton künftig den Ausbau des privaten und des öffentlichen Verkehrs beurteilt. Das zusätzliche Mobilitätsbedürfnis will der Kanton mit dem ÖV sowie mit dem Fuss- und Veloverkehr auffangen. Es gilt der Grundsatz, dass ein Angebot mit dem geeigneten Verkehrsmittel ausgebaut werden soll.
Neue Industrie- und Gewerbegebiete müssen angemessen mit dem ÖV erschlossen werden. Der Kanton will so das Wachstum der Bevölkerung und die zunehmende Beschäftigtenanzahl auf jene Städte und Gemeinden konzentrieren, die gut mit dem ÖV erreichbar sind. Damit erfüllt er eine Vorgabe des Raumplanungsgesetzes und stärkt zugleich die Bedeutung der Agglomerationsprogramme des Bundes. St. Gallen ist an fünf Agglomerationsprogrammen beteiligt. Darunter sind auch Verkehrsprojekte, die über die Landesgrenzen hinweg umgesetzt werden. Mit der Genehmigung hat der Bundesrat den Kanton zudem beauftragt, künftig im Richtplan besser zu berücksichtigen, dass für Nationalstrassen allein der Bund zuständig ist.
Ausserdem wurden die Vorgaben zum Siedlungsgebiet angepasst. Dieser Teil des Richtplans wurde zwar schon 2017 überarbeitet und vom Bundesrat genehmigt. Bei der Umsetzung ergaben sich aber Unklarheiten. Mit den neuen Anpassungen präzisiert der Kanton den Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Dimensionierung der Bauzonen. Er setzt damit Anreize zu verdichten, zum Beispiel durch die Verschiebung von Bauzonen innerhalb der Gemeinde oder Umzonungen.