Zulassung von Rollmaterial für den internationalen Bahnverkehr soll einfacher werden

Der Bundesrat möchte den grenzüberschreitenden Bahnverkehr weiter stärken. Dazu dienen unter anderem einheitliche europäische Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial. Nach positivem Echo in der Vernehmlassung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 beschlossen, mit einer Anpassung des Eisenbahngesetzes die hierfür nötigen Grundlagen zu schaffen.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Dies dient den Unternehmen und Passagieren und stärkt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene.

Rollmaterialhersteller und Bahnunternehmen, die neue Züge in mehreren Ländern einsetzen wollten, mussten dafür lange Zeit in jedem Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Mit der sogenannten technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets hat die EU solche Verfahren harmonisiert und vereinfacht: Seit Mitte Juni 2019 ist die europäische Eisenbahnagentur (ERA) für Zulassungen von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Aktuell können Hersteller und Unternehmen aus der Schweiz dank einer bis Ende 2023 befristeten Übergangslösung an den vereinheitlichten europäischen Verfahren teilnehmen.

In einer längerfristigen Optik plant der Bundesrat, die neue EU-Lösung auf eigenständige Weise dauerhaft zu übernehmen. Hierfür will er das Eisenbahngesetz anpassen. Nachdem die Vernehmlassung dazu weitgehend positives Echo erbrachte, hat der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesentwurf an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 ans Parlament verabschiedet. Für eine dauerhafte und vollständige Teilnahme der Schweiz an den europäischen Verfahren muss ergänzend das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU angepasst werden. Wegen der offenen institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU ist dies aktuell noch nicht möglich.


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Text-QuelleDer Bundesrat
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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