Bundesrat will 1,6 Milliarden Franken in Verkehrsprojekte der Agglomerationen investieren

32 Agglomerationen wollen in den nächsten Jahren ihre Verkehrsinfrastrukturen mit Unterstützung des Bundes verbessern. Der Bundesrat will die hierfür eingereichten Agglomerationsprogramme mit insgesamt 1,6 Milliarden Franken mitfinanzieren. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 hat er beschlossen, seine ursprünglich geplante finanzielle Beteiligung um rund 285 Millionen aufzustocken.

Der Bundesrat will alle 32 eingereichten Agglomerationsprogramme der vierten Generation unterstützen. Er schlägt in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments vor, sich mit Beiträgen zwischen 30 und 45 Prozent an den Programmen zu beteiligen. Je höher die erwartete Wirkung des jeweiligen Programms auf Verkehr, Siedlung, Sicherheit und Umwelt ist, desto höher fällt auch die Beteiligung aus.

Gegenüber der Vorlage, die er im Juni 2022 in die Vernehmlassung geschickt hatte, sind zusätzliche Projekte hinzugekommen [vollständige Liste hier]. Dazu gehören die Glatttalbahn, die vom Flughafen Kloten ins Industriegebiet weitergeführt werden soll, und die Ostumfahrung von Suhr im Kanton Aargau. Diese und weitere Projekte sowie der Ausgleich der Teuerung für pauschal mitfinanzierte Massnahmen haben zur Folge, dass der Anteil des Bundes um rund 285 Millionen auf 1,6 Milliarden Franken steigt.

Je ein knappes Drittel seiner Beiträge will der Bund für den öffentlichen Verkehr, den motorisierten Individualverkehr sowie Projekte des Velo- und Fussverkehrs verwenden. Knapp ein Zehntel der Bundesmittel soll zudem an Verkehrsdrehscheiben fliessen, wo Reisende beispielsweise ihr Auto parkieren und auf die S-Bahn umsteigen können.

Was ist ein Agglomerationsprogramm?
In einem Agglomerationsprogramm stimmen mehrere Gemeinden und Städte ihre Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander ab. Sie planen diese Vorhaben gemeinsam. Die Projekte lenken beispielsweise den Bau von Wohnungen und anderen Gebäuden in urbanen Gebieten dahin, wo es eine gute Verkehrserschliessung gibt, oder bauen die Verkehrsinfrastrukturen so aus, dass dicht besiedelte Räume gut erreichbar sind. Da den Agglomerationen für die häufig kostspieligen Strassenprojekte, Tramtrassees oder Velospuren das Geld fehlt, beteiligt sich der Bund seit 2008 im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr an den Kosten dieser Verkehrsinfrastrukturen. Zu den bisher mitfinanzierten Projekten gehören beispielsweise der Bypass in Thun, der als neue Strassenverbindung seit 2017 die Innenstadt entlastet, die Tramlinie 17 in Genf, die seit 2019 neu bis nach Annemasse (F) fährt, oder die Verkehrsdrehscheibe in Wohlen (AG), die seit 2021 das nationale Bahnnetz mit der Regionalbahn und dem Busnetz besser verknüpft. Die Mittel des Bundes stammen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Die Agglomerationen können alle vier Jahre ein Programm einreichen.
Kanton Zürich ist erfreut über den Entscheid des Bundesrates zur Glattalbahn-Verlängerung
Die Zürcher Regierung nimmt sehr erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Verlängerung der Glattalbahn in seiner Botschaft zum Agglomerationsprogramm der 4. Generation nun doch in die Priorität A aufgenommen hat. Damit wird das für den Kanton wichtige Projekt mit Mitteln aus dem 4. Agglomerationsprogramm unterstützt. Die Volkswirtschaftsdirektion hatte sich zusammen mit der Baudirektion im Rahmen der Vernehmlassung aktiv dafür eingesetzt. In einem nächsten Schritt wird nun das eidgenössische Parlament über den Verpflichtungskredit abstimmen.

In der Vernehmlassungsvorlage zum Agglomerationsprogramm der 4. Generation vom Juni 2022 hatte der Bund die Verlängerung der Glattalbahn vom Flughafen nach Kloten-Industrie von der Priorität A zur Priorität B zurückgestuft – was einen Baustart massiv verzögert hätte. Diese Rückstufung war für den Kanton Zürich nicht nachvollziehbar, da das Projekt dank umfangreichen Vorleistungen des Kantons den vom Bund geforderten Planungsstand erreicht hatte. In seiner Vernehmlassungsantwort setzte sich der Zürcher Regierungsrat im September 2022 deshalb dezidiert für eine Wiederaufnahme der Glattalbahn-Verlängerung ein. Für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich ist das Projekt Verlängerung Glattalbahn von grosser Wichtigkeit. Wegen den steigenden Mobilitätsbedürfnissen kommt das Glattal mit seinem Verkehrssystem an seine Grenzen. Eine effiziente, leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist unverzichtbar für den Kanton Zürich als Wirtschaftsstandort, lebenswerte Wohnregion und lebhafte Tourismusdestination.

Glattalbahn-Verlängerung wieder Priorität A

In der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft ist die Verlängerung der Glattalbahn wieder der Priorität A zugeteilt.

«Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Entscheid» , sagt die für die Zürcher Agglomerationsprogramme zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

«Mit der Wiederaufnahme in die Priorität A sind wir der Umsetzung dieses für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich wichtigen Projekts einen grossen Schritt näher gekommen.»

Das Gesamtprojekt umfasst neben der Verlängerung der Glattalbahn auch eine Velohauptverbindung sowie zwingende Massnahmen zum Hochwasserschutz am Altbach.

430 Millionen Franken Kostenunterstützung

Insgesamt schlägt der Bundesrat für die vom Kanton Zürich eingereichten drei Programme «Limmattal», «Stadt Zürich/Glattal» und «Oberland» für die Umsetzung der Massnahmen eine Kostenunterstützung im Kanton Zürich von 430 Mio. Franken vor – ursprünglich waren 300 Mio. Franken vorgesehen. An den geplanten Massnahmen der Programme «Limmattal» und «Zürcher Oberland» will er 35 Prozent der Kosten übernehmen, beim Programm «Stadt Zürich/Glattal» sogar 40 Prozent. Zu den positiv bewerteten A-Massnahmen zählen neben der Verlängerung der Glattalbahn u.a. das Tram Affoltern, Verbesserungen zur Erschliessung des Hochschulgebiets Zürich Zentrum, eine Veloschnellroute und mehrere Velohauptrouten-Abschnitte im Glattal, ein Teil der Veloschnellroute Limmattal, diverse Verkehrsmassnahmen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Regensdorf-Nord sowie der Ausbau des Bushofs in Pfäffikon.

In einem nächsten Schritt wird das eidgenössische Parlament über die Verpflichtungskredite für die Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm der 4. Generation voraussichtlich bis Ende 2023 entscheiden.
Der Kanton entwickelt seine Agglomerationsprogramme indessen weiter. Die Arbeiten für die Programme der 5. Generation starten demnächst; die Einreichung an den Bund ist für Frühjahr 2025 vorgesehen.
Botschaft mit CHF 226 Mio. an die trinationale Agglomeration Basel geht ans Parlament
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 die Botschaft zu den Agglomerationsprogramme der 4. Generation zu Händen des eidgenössischen Parlaments beschlossen. Das Agglomerationsprogramm Basel erhält gemäss Bundesratsbeschluss insgesamt CHF 226 Mio. für Infrastrukturprojekte. Der Bund würdigt damit den hohen Investitionsbedarf in der trinationalen Agglomeration Basel und stellt dem Agglomerationsprogramm Basel sehr gute Noten aus.

Mitte Juni 2021 hat die Agglomeration Basel die 4. Programmgeneration beim Bund eingereicht. Nach Abschluss der technischen Prüfung hat der Bundesrat im Juni 2022 den Botschaftsentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Trotz des sehr guten Ergebnisses waren diverse Anliegen der trinationalen Agglomeration Basel nicht berücksichtigt. Die trinationale Trägerschaft hat daraufhin gemeinsam zum Botschaftsentwurf Stellung bezogen, dem Bund wichtige Informationen und Anregungen übergeben und mit Nachdruck Verbesserungen gefordert. Der Bundesrat hat nun in Botschaft über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr zentrale Forderungen der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel berücksichtigt.

Gemäss den Forderungen wurde der Ausbau der S-Bahn Haltestelle Warmbach mit Bike&Ride und Park&Ride Angeboten sowie ein Veloweg zur Schulwegsicherung zwischen Maisprach und Buus (BL) in der zeitlichen Priorität vorgezogen (NEU: A Projekte). Gemäss dem Wunsch der Agglomeration wurden Rückstufungen von drei kleineren kommunalen Projekten vorgenommen, bei denen sich die Ausgangslage seit der Eingabe 2021 geändert hatte. Seit der Eröffnung der Vernehmlassung im Juni 2022 haben zudem intensive Abstimmungen zwischen der Agglomeration Basel und dem Bund zum Raum Bachgraben-Allschwil/Hégenheim stattgefunden. Als Ergebnis dieser Abstimmungen hatte sich der Bund im Herbst 2022 bereit erklärt, sich in die strategischen Planungen einzubringen und die Agglomeration dahingehend zu unterstützen, im Hinblick auf die nächste Generation eine mitfinanzierbare Lösung für eine wirksame, zukunftsweisende, gesamtverkehrliche Erschliessung des betroffenen Raums auszuarbeiten. Dieser Abstimmungsprozesses wurde in der Zwischenzeit vorbereitet und startet in Kürze.

Gemäss aktuellem Bundesratsbeschluss beteiligt sich der Bund im Rahmen der 4. Generation am Basler Programm mit 40% an den Gesamtinvestitionen, also mit insgesamt CHF 226 Mio. Wichtigste Projekte sind die drei Tramprojekte «Tram Letten», «Tram Petersgraben» und «Tram 8 bis Läublinpark» sowie diverse ÖV-Drescheiben u.a. in Basel, Bottmingen, Pratteln, Zwingen, Riehen und Schliengen. Darüber hinaus sollen die Investitionen zur Elektrifizierung diverser Buslinien in Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom Bund finanziell gefördert werden. In der Botschaft sind auch Strassenprojekte in Laufen, in Arlesheim – Münchenstein, Aesch, Birsfelden und Saint-Louis enthalten. In der dringlichen Realisierungsetappe befindet sich ein umfangreiches Investitionspaket mit Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs [vollständige Liste hier]. Der Beschluss des Eidgenössischen Parlaments wird im 4. Quartal 2023 erwartet. Baustart der Projekte wäre damit ab 01. Januar 2024 möglich.

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