BAV: Sparvorgaben für den regionalen Personenverkehr

Gemäss den finanzpolitischen Beschlüssen, welche der Bundesrat kürzlich gefällt hat, muss der Bund in den kommenden Jahren unter anderem die Ausgaben für den regionalen Personenverkehr (RPV) um zwei Prozent kürzen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 lineare Kürzungen von zwei Prozent gegenüber dem Finanzplan des Vorjahres bei allen schwach gebundenen Ausgaben beschlossen. Zu diesen gehört auch der regionale Personenverkehr. Diese Vorgabe gilt für den Voranschlag 2024 und soll in den Jahren 2025 und 2026 weitergezogen werden. Das BAV wird nun in Abstimmung mit den Kantonen und den Transportunternehmen konkrete Massnahmen im RPV ausarbeiten, um den Anstieg der Ausgaben entsprechend begrenzen zu können.

Der absehbare Finanzierungsbedarf im laufenden Jahr kann voraussichtlich durch einen Nachtragskredit gedeckt werden.


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