Die Kommission für den Eisenbahnverkehr Railcom führte erstmals eine Befragung der Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmen durch, um deren Einschätzungen zum diskriminierungsfreien Netzzugang sowie zu den Dienstleistungen der Nahzustellung einzuholen. Die Rücklaufquote von 90 % und die zahlreichen Kommentare zeigen, dass diesen Themen eine zentrale Bedeutung zukommt. Obwohl die befragten Unternehmen mit der Situation mehrheitlich zufrieden sind, besteht an verschiedenen Stellen Verbesserungspotential. Um den Austausch fortzusetzen, führt die Railcom einen «Runden Tisch» ein.
Befragt wurden 18 von insgesamt 20 EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) des Güterverkehrs, welche mit einer gültigen Netzzugangsbewilligung auf dem Schweizer Normalspurnetz tätig sind. Gegenstand der Umfrage war einerseits das Zusammenspiel der EVU mit den ISB (Infrastrukturbetreiberinnen) – insbesondere in den Themen Kapazitätsplanung, Trassennutzung und Netzzugangsbedingungen. Andererseits ging es um die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Dienstleistungen der Nahzustellung im Gütertransport auf der Schiene gemäss Art. 6a GüTV (Gütertransportverordnung).
EVU mehrheitlich zufrieden, Handlungsbedarf in einigen Punkten
Die Güterverkehrs-EVU sind in den Themen des diskriminierungsfreien Netzzugangs mehrheitlich zufrieden. Positiv bewertet wurde beispielsweise die Nachvollziehbarkeit der Regelungen im Leistungskatalog, die Handhabung des Weisungsrechts im Fall von Betriebsstörungen oder die Behandlung von allfälligen Reklamationen zur Abrechnung der Grund- und Zusatzleistungen im Trassenpreis. Gleichwohl gibt es einige Punkte, in denen sie noch Verbesserungsbedarf sehen; unter anderem bei den Notfallkonzepten der ISB zur Bewältigung betrieblicher Störungen. Die Railcom wird diesen Hinweisen nachgehen.
Bei der generellen Einschätzung in Bezug auf die Diskriminierungsfreiheit beim Zugang zum schweizerischen Schienennetz gab rund 89% der Befragten an, der Zugang sei «nicht bzw. überhaupt nicht diskriminierend». Die restlichen 11% beurteilten den Zugang als «eher diskriminierend» bis «sehr diskriminierend». Dieses Resultat spiegelt unter anderem die traditionell gute operative Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnen. Es zeigt aber auch, dass stellenweise noch Handlungsbedarf besteht.
Bei den Dienstleistungen der Nahzustellung berichtete die Mehrheit der befragten EVU, welche solche Dienstleistungen beziehen, dass sich der Zugang zu diesen seit Inkrafttreten von Art. 6a GüTV im Jahr 2020 verbessert hat. Weiter gaben rund 82% der EVU an, dass ihre Anfragen bezüglich Dienstleistungen der Nahzustellung schon einmal abgelehnt wurden – in den meisten Fällen aufgrund fehlender Ressourcen.
Einführung eines «Runden Tischs»
Die Einschätzung der EVU ist wichtig, da sie wertvolle Hinweise zum Stand der Diskriminierungsfreiheit in der Eisenbahnbranche liefert. Um das Gespräch mit den EVU weiter zu pflegen, führt die Railcom einen «Runden Tisch» ein. Damit nimmt sie einen Vorschlag auf, welcher in der Umfrage geäussert wurde.