Nach sieben Jahren ohne Tarifmassnahmen plant der Zürcher Verkehrsverbund ZVV, seine Preise im Dezember 2023 moderat zu erhöhen. Vorgesehen ist eine durchschnittliche Anhebung der Preise um 3.4 Prozent. Damit wird ein Teil der in den letzten Jahren aufgelaufenen Teuerung und die Erhöhung der Mehrwertsteuer an die Fahrgäste weitergegeben. Die Gemeinden, Verkehrsunternehmen und regionalen Verkehrskonferenzen sind bis Mitte Mai 2023 zur Vernehmlassung eingeladen.
Die letzte Tarifanpassung im ZVV fand im Dezember 2016 statt. Seither waren die Preise trotz allgemeiner Teuerung und umfangreicher Angebotsausbauten im Zusammenhang mit den 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn stabil. Die Auswirkungen der Coronapandemie führten auch im ZVV zu einem historischen Einbruch der Fahrgastzahlen und der Einnahmen. Das jährliche Defizit des ZVV, das mit Steuergeldern von Kanton und Gemeinden gedeckt wird, stieg während dieser Zeit um bis zu 100 Millionen Franken an. Im Rahmen der Grundsätze 2024 – 2027 für den ZVV wurde vom Kantonsrat festgelegt, dass die Kostenunterdeckung nach Abflauen der Coronapandemie schrittweise wieder gesenkt und der Kostendeckungsgrad wieder erhöht werden soll. Hierzu sollen nebst dem ZVV und den Verkehrsunternehmen auch die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs einen massvollen Beitrag leisten.
Leicht differenzierte Preisanpassungen
Im Durchschnitt beträgt die geplante Tarifanpassung im ZVV 3.4 Prozent. Darin enthalten ist auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozent. Die Alliance SwissPass, die den nationalen Tarif festlegt, bereitet im nationalen direkten Verkehr eine Tariferhöhung von durchschnittlich 4.3 Prozent vor.
Die Erhöhung im ZVV-Verbundtarif kann nicht genau gleichmässig auf das ganze Sortiment angewendet werden. Grund ist das sorgfältig ausbalancierte Tarifgefüge im ZVV. So leiten sich die Preise sämtlicher Tickets in einer Tarifstufe von denjenigen der Einzeltickets ab. Zudem müssen beispielsweise Preisanpassungen immer mindestens um 10 Rappen erfolgen, weil Ticketautomaten keine Fünfrappenstücke annehmen können. Darüber hinaus sind für Einzelbillette grundsätzlich leicht überdurchschnittliche und für Monatsabonnemente unterdurchschnittliche Anpassungen vorgesehen.
Weitere Tarifmassnahmen
Im Rahmen des Markttests zum automatischen Ticketing (Check-in-Funktion) wurde die «Tageskarte Kalendertag» mit Gültigkeit bis 05:00 Uhr des Folgetages provisorisch in das ZVV-Fahrausweisangebot aufgenommen. Dies war notwendig, weil das kundenfreundliche 24h-Ticket des ZVV mit seiner frei wählbaren Gültigkeit nicht mit dem nationalen Abrechnungsstandard im Check-in-Ticket vereinbar ist. Inzwischen ist das Check-in-Ticket im ZVV etabliert, weshalb die Tageskarte Kalendertag im ZVV definitiv eingeführt wird. Für die Fahrgäste ergeben sich dadurch keine Veränderungen.
Zudem gibt es in Winterthur eine Anpassung der Praxis bei Anwendung des Kurzstreckentarifs. Die Begrenzung von maximal acht Haltestellen entfällt, gleichzeitig wird die maximale Kurzstreckendistanz von 3200 auf 3000 Meter angepasst.
Vernehmlassung
Vor dem Entscheid von Verkehrs- und Regierungsrat über die Tarifanpassungen können sich die Gemeinden, Verkehrsunternehmen und regionalen Verkehrskonferenzen zu den geplanten Änderungen äussern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Mai 2024.