Verkehrskommission des Ständerates will die Rollende Landstrasse bis Ende 2026 fahren lassen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) erachtet die Weiterführung der Rollenden Landstrasse bis Ende 2026 als sinnvollen Kompromiss. Des Weiteren will sie die reibungslose Zukunft des grenzüberschreitenden Zugverkehrs sicherstellen und Zulassungsverfahren für Rollmaterial vereinfachen.

Der begleitete kombinierte Verkehr («Rollende Landstrasse») hat in den letzten Jahrzehnten bedeutend dazu beigetragen, den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Der Bund unterstützt die Rollende Landstrasse auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit ihrer Betreiberin, welche noch bis Ende 2023 gilt. Aufgrund der zu erwartenden gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit des unbegleiteten kombinierten Verkehrs besteht Einigkeit darin, die Rollende Landstrasse einzustellen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten (Güterverkehrsverlagerungsgesetz und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs; Änderung. 22.064). In der Detailberatung kristallisierte sich der Zeitpunkt dieser Einstellung als zentraler Diskussionspunkt heraus. Die Kommissionsmehrheit erachtet den vom Bundesrat erarbeiteten verlagerungs- und finanzpolitischen Kompromiss, die Unterstützung bis Ende 2026 zu verlängern, als sinnvollen Mittelweg. Diese Variante, welche insgesamt 64 Mio. Franken umfassen würde, komme der Verlagerungsabsicht weiterhin nach und gebe der Logistikbranche ausreichend Zeit zur Umstellung. Mit 7 zu 6 Stimmen spricht sich die Kommission knapp für diese Variante aus. Eine Minderheit befürchtet eine Rückverlagerung auf die Strasse und verweist auf das in der Verfassung stehende Verlagerungsziel, welches noch immer nicht erreicht ist und fordert deshalb eine Weiterführung bis Ende 2028 im Umfang von 106 Mio. Franken. Eine weitere Minderheit möchte die Unterstützung nicht weiter verlängern, diese Ende dieses Jahres 2023 auslaufen lassen und somit keine weiteren finanziellen Mittel sprechen. In der Gesamtabstimmung befürwortet die Kommission die Vorlage wie sie vom Bundesrat verabschiedet wurde einstimmig. Am Zug ist nun der Ständerat, welcher die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2023 behandelt.

Betreffend Bahnpolitik beschäftigte sich die Kommission überdies auch mit den technischen Vorgaben für den grenzüberschreitenden Zugverkehr. Sie ist oppositionslos auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten (Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets. 23.024)). Die Kommission begrüsst einheitliche europäische Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial und hat deshalb der Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Die Kommission erachtet diesen weiteren Schritt der internationalen Vereinheitlichung in diesem Bereich als notwendig, um den grenzüberschreitenden Bahnverkehr zukunftsfähig und im Bewilligungsprozess effizienter zu machen. Eine Minderheit befürchtet eine Schwächung des Verbandsbeschwerderechts von Behindertenorganisationen und fordert, dass für die Einhaltung des Schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetzes in diesem Bereich das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig bleibt. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Rechte von Behinderten als ausreichend sichergestellt, da die Möglichkeit für einzelne betroffene Personen besteht, eine Beschwerde einzureichen und dabei von einem Verband unterstützt oder auch vertreten zu werden, wie dies bereits dem gängigen Verfahren der EU entspricht. Die Vorlage wird vom Ständerat voraussichtlich in der Sommersession 2023 behandelt.

Im Rahmen eines Austauschs mit der SBB liess sich die Kommission schliesslich über die aktuellen Herausforderungen wie auch die letztjährige Zielerreichung informieren. Ebenfalls thematisiert wurden in diesem Rahmen die Arbeiten im Bahnhof Lausanne.

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Text-QuelleKVF-S
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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