Der Bundesrat schlägt vor, den Kredit für den regionalen Personenverkehr (RPV) für die Periode 2022 – 2025 auf rund 4,4 Milliarden Franken zu erhöhen. Dies sind 300 Millionen Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. Die Steigerung entspricht rund 2 Prozent pro Jahr. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 die Vernehmlassung dazu gestartet. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für den RPV werden separat aufgearbeitet.
Der RPV umfasst den öffentlichen Verkehr (öV) mit Bahn, Bus, Schiff oder Seilbahn innerhalb einer Region. Dazu gehören unter anderem S-Bahnen und öV-Angebote zur Erschliessung von Ortschaften sowie Verbindungen in benachbarte Regionen und Täler. Bund und Kantone bestellen die Angebote des RPV gemeinsam und gelten die ungedeckten Kosten je hälftig ab.
Für die laufende Vierjahresperiode (2018-2021) hatte das Parlament bundesseitig einen Verpflichtungskredit von rund 4,1 Milliarden Franken gesprochen. Der Bundesrat schlägt nun vor, für die Periode 2022-2025 den Verpflichtungskredit auf rund 4,4 Milliarden zu erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung um jeweils 1,6 bis 2,2 Prozent pro Jahr. Damit könnten Folgekosten von Investitionen, die Rollmaterial-Erneuerung sowie zusätzliche Angebote finanziert werden, etwa für S-Bahnen in Zürich, Freiburg oder der Waadt. Zudem könnten dank diesen Geldern innovative Projekte im RPV finanziert werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 22. Januar 2021. Dann wird der Bundesrat diese auswerten und dem Parlament eine Botschaft unterbreiten.