Bestellverfahren RPV 2024: Die Vorgaben des Bundes sind für die öV-Branche nicht umsetzbar

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 23. Mai 2023 veröffentlicht.

Ende März 2023 hat das BAV alle Transportunternehmen über die Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen Sparvorgabe von knapp acht Prozent informiert. Gleichzeitig wurden die Transportunternehmen aufgefordert, bis Ende April 2023 entsprechende Offerten für das Jahr 2024 einzureichen. Der VöV hat in einem Schreiben an das BAV darauf hingewiesen, dass dies so nicht umsetzbar ist. 

Der VöV hat deshalb in seinem Schreiben das BAV gebeten, seinen Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen. Gleichzeitig bot der VöV an, die Thematik mit dem BAV zu besprechen. Für den VöV ist klar: Die kurzfristigen Anpassungen der Vorgaben durch das BAV widersprechen einerseits der mit den vierjährigen Verpflichtungskrediten angestrebten Planungssicherheit. Und andererseits sind kurzfristige Anpassungen bei einer seriösen Planung schlicht nicht möglich.

Kommt dazu, dass kurzfristig angesetzte Sparvorgaben äusserst ineffizient sind, da ein Grossteil der Kosten bereits vorliegt und praktisch nur variable Kosten eingespart werden können. Zudem bewirkt ein Angebotsabbau auch einen Erlösrückgang und weniger Kundinnen und Kunden. 

Vor knapp zehn Jahren hatte der VöV verlangt, dass für die Abgeltungen des RPV vierjährige Verpflichtungskredite zu bewilligen seien. Das BAV nahm dieses Anliegen rasch auf und hat eine entsprechende Rechtsgrundlage (kleine Revision des PBG) für vierjährige RPV-Verpflichtungskredite geschaffen. Diese Änderung wurde vom Parlament praktisch kritiklos angenommen.

Kurzfristige Kürzungen von vom Parlament bewilligten Krediten – wie nun vom Bundesrat für das Budget 2024 angeordnet – stehen im Widerspruch dazu. Erstes Ziel betreffend die RPV-Finanzierung muss eine längerfristige Planungssicherheit sein. Eine solche Sicherheit ist namentlich wichtig für die Planung des Angebots/Angebotserweiterungen sowie die rechtzeitige Beschaffung des dazu notwendigen Rollmaterials. Kurzfristige Änderungen der finanziellen Rahmenbedingungen stehen hierzu in Widerspruch.

Der VöV wird die Transportunternehmen über die Weiterentwicklung der Thematik informieren.


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Text-QuelleVöV
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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