Covid-19-Hilfen: BAV zahlt weitere 222 Millionen Franken aus

Der Bund hat die zweite Tranche der Finanzhilfen ausgezahlt, mit denen Covid-19-bedingte Verluste der öV-Unternehmen gedeckt werden. Insgesamt belaufen sich die gewährten Beiträge auf 222 Millionen Franken. Sie kommen rund 80 Transportunternehmen des Ortsverkehrs, des regionalen und des touristischen Verkehrs zugute.

Die Covid-19-Pandemie erreichte die Schweiz im Frühjahr 2020. Sehr rasch hat sich der Bund verpflichtet, die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) finanziell zu unterstützen, die von einem Einbruch der Passagierzahlen und damit einhergehenden Ertragsausfällen betroffen waren. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wurde mit der Umsetzung des vom Parlament verabschiedeten Massnahmenpakets zur Unterstützung des öV beauftragt.

Für die seit Januar 2021 entstandenen Defizite zahlt der Bund nun einen Gesamtbetrag von 222 Millionen Franken aus:

  • 134 Millionen Franken sind für 32 Transportunternehmen des regionalen Personenverkehrs (RPV) bestimmt,
  • 60 Millionen Franken kommen 29 Unternehmen des Ortsverkehrs zugute,
  • 28 Millionen Franken gehen an 29 Unternehmen des touristischen Verkehrs, welcher für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 einmalig vom Bund subventioniert wird. 

Daneben unterstützen die Kantone (und gegebenenfalls Gemeinden) diese drei Verkehrssparten mit einem Totalbetrag von 307 Millionen Franken. 

Höhere Beiträge

2020, also im ersten Jahr der Pandemie, beliefen sich die Finanzhilfen des Bundes auf 118 Millionen Franken. Die Beiträge für das Jahr 2021 sind somit deutlich höher als für den vorangehenden Zeitraum. Die Transportunternehmen wurden zunächst dazu verpflichtet, ihre Reserven einzusetzen, wodurch diese im Jahr 2020 teilweise oder vollständig aufgebraucht wurden. Deswegen ersuchten im darauffolgenden Jahr mehr Unternehmen um Unterstützung. Im Dezember 2021 hat das Parlament zudem die Abgeltungsvoraussetzungen für den touristischen Verkehr angepasst und ausgeweitet. 

Ende der Finanzhilfen

Mit der Auszahlung der 222 Millionen sind die dringlichen Kredite ausgeschöpft, die das Parlament zur Abfederung der Covid-19-Folgen freigegeben hat. Mögliche Covid-19-bedingte Einnahmenausfälle im RPV in den Jahren 2022 und 2023 werden im Rahmen des üblichen Bestellverfahrens finanziert. Zu diesem Zweck hat das Parlament einen Nachtragskredit zum Voranschlag für das Jahr 2022 in Höhe von 97 Millionen Franken bewilligt. Im kommenden Juni wird das Parlament über zusätzliche Mittel im Umfang von 87 Millionen Franken für das Jahr 2023 befinden. Ein Teil dieser Summe ist zur Abfederung der im Zuge der Covid-19-Krise erlittenen Verluste bestimmt. Für das Jahr 2024 sind keine Nachtragskredite vorgesehen. Im Gegenteil: Nach den finanzpolitischen Beschlüssen, welche der Bundesrat kürzlich gefällt hat, muss der Bund die schwach gebundenen Ausgaben um 2 Prozent gegenüber dem Finanzplan des Vorjahres kürzen. Das betrifft auch den RPV.


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