Der Bundesrat sieht für die Jahre 2025-2028 einen Zahlungsrahmen von 15,1 Milliarden Franken für den Betrieb, den Unterhalt und die Modernisierung der Bahninfrastruktur vor. Mit der gleichen Vorlage beantragt der Bundesrat 185 Millionen Franken zur Mitfinanzierung von Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028. An seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 hat er die Vernehmlassung eröffnet.
Mit dem Zahlungsrahmen stellt der Bund den Infrastrukturbetreiberinnen die Mittel zur Verfügung, damit diese ihre Bahnhöfe, Gleise, Tunnel, Brücken und Sicherungsanlagen sanieren können, welche in die Jahre gekommen sind. Dadurch können sie die Substanz des Schienennetzes erhalten, es bei Bedarf modernisieren und auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Zudem finanziert der Bund damit Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur.
Gegenüber dem Zahlungsrahmen 2021–2024 sieht der Bundesrat eine Erhöhung um 0,7 Milliarden Franken vor. Aufgrund der Teuerung stehen den Infrastrukturbetreiberinnen für die Jahre 2025-2028 aber voraussichtlich real weniger Mittel zur Verfügung als in der laufenden Periode. Damit werden sie voraussichtlich weniger Massnahmen umsetzen als in der laufenden Periode. Deshalb wurden vorläufig alle Massnahmen, die für den Betrieb und Substanzerhalt nicht dringend sind, zeitlich zurückgestellt.
Zusammen mit dem Zahlungsrahmen legt der Bund die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und technische Entwicklung der Bahninfrastruktur fest. Er erwartet von den Infrastrukturbetreiberinnen, dass sie auf dem Schienennetz die Sicherheit gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Bahninfrastruktur sicherstellen. Weiter beauftragt er die Infrastrukturbetreiberinnen, eine optimale Nutzung der Kapazitäten zu gewährleisten, für einen langfristigen Werterhalt zu sorgen und eine hohe Produktivität sicherzustellen.
Mit dieser Vorlage informiert der Bundesrat auch über den Anlagenzustand sowie die Belastung und Auslastung der Bahninfrastruktur. Insgesamt ist diese bei hoher Belastung in einem ausreichenden bis guten Zustand.
Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert.
Mit der gleichen Vorlage beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Damit will er die bisherige Förderung des Gütertransports auf der Schiene und der Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen fortführen.
Die Vernehmlassung dauert bis 20. Oktober 2023.