Gemeinde weist auf Fahrverbot beim Bahnhofplatz Arth-Goldau hin

Gemäss der geltenden Verkehrsanordnung ist das Befahren des Bahnhofplatzes nur für Velos, Linienbusse, Blaulichtorganisationen und Taxis gestattet. Für alle anderen motorisierten Fahrzeuge ist das Befahren des Bahnhofplatzes verboten. Seit Inbetriebnahme des neuen Bahnhofplatzes wurde jedoch regelmässig festgestellt, dass diesem Fahrverbot nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.

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Der Bahnhofplatz am Bahnhof Arth-Goldau. / Quelle: Gemeinde Arth

Die Gemeinde Arth hat beschlossen, die Verkehrsteilnehmer auf die geltende Verkehrsanordnung am Bahnhofplatz hinzuweisen. Für diese Sensibilisierungskampagne wird seit Montag, 17. Juli 2023, ein Sicherheitsdienst beim Bahnhofplatz eingesetzt.

Neben dem Hinweis auf das geltende Fahrverbot werden die Verkehrsteilnehmenden darauf aufmerksam gemacht, dass in der Tiefgarage Kiss and Ride Parkplätze zur Verfügung stehen und die ersten 20 Minuten gratis sind. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass Motorräder nicht in den Fahrradständern am Bahnhofplatz abgestellt werden dürfen, sondern dafür die Abstellplätze an der Güterstrasse genutzt werden müssen.

Nach Beendigung der Kampagne werden die Statistikdaten ausgewertet und falls nötig Verbesserungen der Signalisation oder gar bauliche Massnahmen umgesetzt.


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