Der Bund will mehr Klarheit und Effizienz im subventionierten regionalen Personenverkehr schaffen. Nachdem das Parlament das Personenbeförderungsgesetz im letzten Dezember in diesem Sinn revidiert hat, müssen nun auch verschiedene Verordnungen angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2023 die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Die Revision des Personenbeförderungsgesetzes bringt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren im regionalen Personenverkehr. Einige Anpassungen betreffen den gesamten öffentlichen Verkehr. Unter anderem haben Bundesrat und Parlament im Nachgang zum «Fall Postauto» Vorgaben zur korrekten Verwendung der Subventionen im Gesetz verankert.
Koordination zwischen Bund und Kantonen
Verschiedene gesetzliche Bestimmungen müssen auf Verordnungsebene weiter präzisiert werden. So will der Bundesrat den Grundsatz rechtlich verankern, dass sowohl das Bestellverfahren als auch die Subventionsaufsicht zwischen Kantonen und Bund zu koordinieren sind. Das Bundesamt für Verkehr soll die Kompetenz erhalten, gewisse Vorgaben für den subventionierten öffentlichen Verkehr mit Richtlinien zu präzisieren. Das gilt zum Beispiel für die Anrechenbarkeit von Kosten im regionalen Personenverkehr.
Auf Verordnungsstufe sieht der Bundesrat weitere Anpassungen bei den Zielvereinbarungen zwischen den Bestellern (Bund und Kantone) und den Transportunternehmen, beim Vergleich der Angebote («Benchmark») sowie bei der Finanzierung von Innovationen vor. Die heutigen Zielvereinbarungen fokussieren vorab auf die Kosten und teilweise auch auf die Qualität. Mit den Anpassungen soll bei Bestellern und Unternehmen ein gemeinsames Verständnis für die Weiterentwicklung des Angebots erreicht werden.
Voraussetzungen für den Ticketverkauf
Auch für die gemeinsame Vertriebsinfrastruktur, über welche die Transportunternehmen ihre Angebote verkaufen, sowie für die Bearbeitung der erforderlichen Personendaten will der Bundesrat gewisse Vorgaben auf Verordnungsstufe detaillierter regeln.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Dezember 2023.