Der Kanton St.Gallen stellt acht Fahrzeuge der Stiftung Historische Appenzeller Bahnen als Teil seines beweglichen Kulturerbes unter Schutz. Regierungsrätin Laura Bucher unterzeichnete mit der Eigentümerschaft die entsprechende Vereinbarung. Die Fahrzeuge erhalten damit das St.Galler Kulturerbe-Label und werden in das neue Kulturerbe-Verzeichnis aufgenommen.
Die Stiftung Historische Appenzeller Bahnen ist Eigentümerin von Schienenfahrzeugen, die einst im regulären Betrieb auf den Strecken der heutigen Appenzeller Bahnen unterwegs waren. Die Stiftung und die angegliederten Vereine setzen sich für den möglichst fahrbereiten Erhalt der historischen Fahrzeuge und die Vermittlung ihrer Geschichte ein. Acht dieser Fahrzeuge, gebaut für die Zahnradstrecken St.Gallen–Gais–Appenzell, Altstätten–Gais und Rorschach–Heiden, wurden nun als bewegliches Kulturerbe des Kantons St.Gallen unter Schutz gestellt.
Am feierlichen Anlass zur Unterschutzstellung ging es mit der Lokomotive DZeh 2/4 Nr. 22 und den beiden Personenwagen AB 12 und AB 13, alle im Jahr 1930 gebaut, vom Bahnhof Rorschach nach Wartensee. Im dortigen Schloss wurde die Vereinbarung über die Unterschutzstellung unterzeichnet. Anschliessend überreichte Regierungsrätin Laura Bucher dem Stiftungsratspräsidenten Thomas Baumgartner das Kulturerbe-Label des Kantons St.Gallen in Form einer Urkunde und Kulturerbe-Plaketten für die geschützten Fahrzeuge. Das Label schliesst eine allfällige Beurteilung als Kulturerbe der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und damit als gemeinsames Kulturerbe der drei Kantone nicht aus.
Einzigartige und innovative Konstruktionen
Die unter Schutz gestellten Fahrzeuge verweisen auf die vielfältige historische Bedeutung der Eisenbahn für die Region, insbesondere für die Textilindustrie und den Tourismus, aber auch für die Entwicklung von Mobilität, Verkehr und Technik. Zudem zeugen sie vom grenzüberschreitenden Austausch und von den eng verflochtenen Beziehungen zwischen dem Kanton St.Gallen und den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.
Unter Schutz gestellt wurden, neben den drei Fahrzeugen der Strecke Rorschach-Heiden, der Triebwagen CFe 3/3 Nr. 2 und der Personenwagen C 13, beide 1911 für die Strecke Altstätten–Gais gebaut, sowie der 1931 für die Strecke St.Gallen–Gais–Appenzell hergestellte Triebwagen BCFeh 4/4 Nr. 5, der Personenwagen C 119 und der Fakultativwagen C 203 aus den Jahren 1904 und 1889. Die Fahrzeuge sind den entsprechenden Herausforderungen der jeweiligen Streckenführung angepasste, massgefertigte Konstruktionen. So benötigte der mit der Elektrifizierung der Strecke St.Gallen–Gais–Appenzell neu beschaffte BCFeh 4/4 eine grosse Zugkraft und hohe Kurvengängigkeit um die damals engste Zahnradkurve der Welt, die 2018 abgebrochene Ruckhalde-Kurve in St.Gallen, überwinden zu können.
Meilenstein kantonales Kulturerbe-Verzeichnis
Das neue Kulturerbe-Verzeichnis ist im März dieses Jahres in einer Pilotphase in Betrieb genommen worden und kann nun unter kulturerbe.sg.ch eingesehen werden. Mit seiner Einführung setzt der Kanton St.Gallen eine wesentliche Vorgabe des im Jahr 2018 in Kraft getretenen Kulturerbe-Gesetzes um. Das Verzeichnis gibt einen Überblick über das unter Schutz gestellte bewegliche Kulturerbe des Kantons und wird laufend um neue Unterschutzstellungen aktualisiert. Es sichert Kenntnis und Wissen über dessen Bestand, Zustand und Aufbewahrung. Als erstes öffentlich zugängliches, kantonales Verzeichnis dieser Art ist es an das Bundesverzeichnis angebunden und kann so den Schutz bei unrechtmässigem Abhandenkommen und vor Abwanderung ins Ausland verbessern.