Das BAV stärkt Schienengüterverkehr durch die Alpen

Insbesondere wegen der vielen Baustellen in Deutschland sind die Bedingungen für den Schienengüterverkehr durch die Alpen dieses Jahr schwierig. Der Unfall im Gotthard-Basistunnel hat die Situation noch verschärft. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erhöht nun die Abgeltungen.

Der unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) durch die Alpen kämpft derzeit mit Schwierigkeiten. Die Anzahl Sendungen liegt im ersten Halbjahr 2023 um 5.5% tiefer als im Vorjahr. Neben der konjunkturellen Entwicklung beeinflussen ihn auch die tiefe Betriebsstabilität in Deutschland sowie Streiks in Frankreich und Deutschland negativ. Die Totalsperre nach dem Unfall im Gotthard-Basistunnel und die reduzierten Kapazitäten nach der teilweisen Wiederinbetriebnahme verschärfen die Situation weiter. Durch den Rückgang entstehen 2023 im Kredit des Bundes für die Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr freie Mittel. Grund ist, dass die Auszahlungen nach effektiv erbrachter Leistung erfolgen. Das BAV hat deshalb beschlossen, für das 2. Halbjahr 2023 die Abgeltung pro alpenquerenden UKV-Zug um 200 Franken zu erhöhen. Zudem wird die Reduktionsregel, wonach bei grösserer Unterschreitung der Planzahlen die Subvention um drei Prozent gekürzt wird, auf allen Relationen und für das gesamte Jahr 2023 ausser Kraft gesetzt.

BAV will Kombinierten Verkehr auch 2024 unterstützen

Gemäss dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz müssen die Abgeltungen von Jahr zu Jahr reduziert werden. So soll schrittweise ein eigenwirtschaftlicher Verkehr etabliert werden. Im 2024 stehen für die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs noch 78.2 Millionen Franken zur Verfügung – rund 6.2 Millionen Franken weniger als im laufenden Jahr. Von der Mittelkürzung ist sowohl die Rollende Landstrasse als auch der UKV betroffen. 2024 dürfte sich die Verfügbarkeit des Netzes jedoch gegenüber 2023 nicht verbessern: Mit Bauarbeiten in Italien, der Schweiz und Deutschland steht dem UKV ein weiteres sehr schwieriges Jahr bevor. Im UKV soll die Kürzung der Fördersätze in Anbetracht dieser grossen Herausforderungen deshalb möglichst gering ausfallen. Der Abgeltungssatz je Sendung soll gegenüber dem laufenden Jahr lediglich um einen Franken reduziert werden.

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