Nach grünem Licht des Parlaments: So geht es bei Covid-19-Finanzhilfen für öV Schienengüterverkehr weiter

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 17. Oktober 2020 veröffentlicht.

Im September haben die beiden Kammern des Parlaments die dringlichen Massnahmen verabschiedet, mit denen der öffentliche Personen- und der Schienengüterverkehr bei der Bewältigung der Covid-19-Krise unterstützt werden sollen. Die Gesamtkosten dürften sich für den Bund auf rund 900 Millionen Franken belaufen. Das BAV hat begonnen, die Umsetzungsmodalitäten auszuarbeiten, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit den Kantonen, und die betroffenen Unternehmen zu informieren. Damit das Geld fliessen kann, sind noch Budget-Entscheide in der Wintersession nötig.

In der Herbstsession hat das Parlament mit dem Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise folgende Massnahmen beschlossen:

Regionaler Personenverkehr (RPV)

Die Besteller – Bund und Kantone – leisten einen Beitrag an die RPV-Transportunternehmen für die Covid-19-bedingten Defizite. Dafür müssen die Transportunternehmen in der Jahresrechnung 2020 die mit der Krise verbundenen tieferen Erträge ausweisen. In der Berechnung müssen sie auch die realisierten Kosteneinsparungen und die Auflösung der allfälligen Spezialreserven gemäss Art. 36 des Personenbeförderungsgesetzes angeben. Auf Basis der üblichen Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen im RPV werden die Besteller die aufgrund der Pandemie verbleibenden Verluste im Rahmen einer Defizitdeckung übernehmen. Da die Erträge voraussichtlich auch 2021 unter dem erwarteten Niveau liegen werden, können die Transportunternehmen die Offerten für das Fahrplanjahr 2021 überarbeiten und höhere Abgeltungen geltend machen.

Die Beteiligung des Bundes und der Kantone für diese Massnahmen wird auf je 290 Millionen Franken geschätzt. Dieser Betrag muss vom Parlament in der Wintersession im Rahmen des Voranschlages 2021 noch genehmigt werden.

Ortsverkehr

Der Ortsverkehr wird durch die Kantone und Gemeinden finanziert. Da er ein wichtiger Bestandteil des öV-Gesamtsystems darstellt, hat das Parlament beschlossen, dass sich der Bund im Sinne einer Ausnahme an der Deckung der Covid-19-bedingten Defizite im 2020 beteiligt. Die Eidgenossenschaft wird ein Drittel der Covid-19-Verluste im Ortsverkehr für das Jahr 2020 übernehmen.

Für diesen einmaligen Beitrag des Bundes werden dem Parlament 150 Millionen Franken beantragt.

Touristischer Verkehr

Ausserdem stimmte das Parlament einer einmaligen Beteiligung des Bundes an den touristischen Verkehrsangeboten ohne Erschliessungsfunktion zu, falls die Kantone solche Angebote aufgrund der Covid-19-Krise finanziell unterstützen. Anspruchsberechtigt sind Transportunternehmen mit einer Bundeskonzession für Personentransporte (Zug, Bus, Schiff, Seilbahn) oder einer kantonalen Konzession zum Betrieb von Seilbahnen. Sie müssen ausweisen, dass ihre Ausfälle in der Corona-Krise – konkret zwischen Anfang März und Ende September 2020 – nach Abzug aller Reserven den in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 erzielten Reingewinn des Unternehmens übersteigen. Hinzu müssen sich die Unternehmen verpflichten, für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine Dividenden auszuschütten. Der Bundesbeitrag soll 80 Prozent der kantonalen Unterstützung erreichen.

Die Höhe der Verluste bei den touristischen Verkehrsangeboten ist zurzeit noch nicht verlässlich abschätzbar. Das BAV rechnet heute mit Kosten für den Bund von 50 bis 100 Millionen Franken. Sie werden dem Parlament im Nachtragsverfahren zum Voranschlag 2021 beantragt.

Autoverlad

Ein ausserordentlicher Beitrag des Bundes ist ebenfalls für den Autoverlad möglich. Das gilt sowohl für die zwei Angebote, die der Bund bereits heute subventioniert (Furka und Oberalp), wie für die drei weiteren (Lötschberg, Simplon, Vereina). Als Gegenleistung dürfen die Betreiber in den Jahren 2020 und 2021 keine Dividenden ausschütten.

Im Voranschlag 2021 sollen hierfür 4,1 Millionen Franken bereitgestellt werden.

Schienengüterverkehr

Auch die Schienengütertransporte haben einen Einbruch der Nachfrage und finanzielle Verluste erlitten. Deswegen verzichtet der Bund in den Jahren 2020 und 2021 darauf, die schrittweise Kürzung der Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr fortzuführen. Damit werden die betroffenen Operateure im 2021 grössere Beiträge als geplant erhalten. Im alpenquerenden Verkehr tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten zudem für 2020 einmalige Beiträge für die im Zuge der Covid-19-Krise erlittenen Verluste. Im übrigen Schienengüterverkehr und bei anderen für die Verlagerung wichtigen Unternehmen (bspw. Rollende Landstrasse) können die Einnahmenausfälle auf Antrag mit einer einmaligen Sonderhilfe kompensiert werden. Voraussetzung: Sie müssen ausweisen, dass die Covid-19-bedingten Ausfälle nach Abzug aller Reserven den in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 erzielten Reingewinn des Unternehmens übersteigen. Zudem dürfen sie keine Dividenden für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 ausschütten.

Für die verschiedenen Massnahmen im Bereich des Schienengüterverkehrs werden dem Parlament insgesamt 70 Millionen Franken beantragt.

Eisenbahninfrastruktur

Das Parlament hat auch Massnahmen zur Sicherung der Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) beschlossen. Die geregelte Rückzahlung der Bevorschussung wurde im 2020 sistiert und die Bildung von Reserven bis 2021 ausgesetzt. Zudem hat das Parlament Kreditnachträge zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Einerseits wurde die Einlage aus dem Ertrag der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF um 221 Millionen Franken erhöht, andererseits wurde der Kredit für die Betriebsabgeltungen an die 36 Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) aus dem BIF um 250 Millionen Franken aufgestockt. Mit diesen Beschlüssen können in den Jahren 2020 und 2021 Steuerungsmassnahmen beim Substanzerhalt und beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vermieden werden und die Covid-19-bedingten Verluste der ISB im 2020 aufgefangen werden.

Weiteres Vorgehen

Das Parlament beschliesst im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember über die vom Bundesrat beantragten Covid-19-Kredite für den RPV, Schienengüterverkehr, Autoverlad und den Ortsverkehr. Auch wenn das Geld schon Anfang 2021 zur Verfügung stehen wird, wird es noch mehrere Monate dauern, bis die ersten Zahlungen fliessen können. Zuerst müssen die Rechnungen 2020 abgeschlossen und dann analysiert werden,

Das BAV ist trotzdem bereits jetzt daran, das Vorgehen für die Auszahlung der Gelder vorzubereiten. Wo es zweckmässig ist, stimmt sich das BAV mit den Kantonen ab; dies insbesondere beim Ortsverkehr und beim touristischen Verkehr. Die vollständige Umsetzung der Massnahmen wird etwas Zeit in Anspruch nehmen.


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