Fahrplan 2024: Das öV-Angebot im Kanton Luzern steht fest

Der Verbundrat des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) hat das Angebot des öffentlichen Verkehrs (öV), welches ab dem 10. Dezember 2023 gilt, verabschiedet. Er stimmt das Angebot auf die aktuelle Nachfrage und Kapazität ab und nimmt in diesem Zusammenhang Einsparungen und Leistungsverlagerungen vor. So kann das öV-Angebot im Kanton Luzern trotz der aktuellen Kostenentwicklung optimiert und verbessert werden, um den Bedürfnissen der Reisenden bestmöglich zu entsprechen. Zwischen Luzern und Olten wird die Kapazität durch Doppelstockzüge erweitert. Am Busnetz werden Feinjustierungen vorgenommen. So entsteht für einige Regionen im Kanton Luzern ein attraktiveres öV-Angebot. Mehrere Anliegen aus der Fahrplanvernehmlassung können umgesetzt werden.

Fahrgäste auf der Strecke Luzern–Olten dürfen sich auf mehr Platz im Regioexpress (neu als RE24 bezeichnet) freuen. Der bisher einstöckig geführte RE wird an den Werktagen bis 20:00 Uhr sowie punktuell am Wochenende als Doppelstockzug geführt. Die S1 Sursee–Luzern–Baar wird von Montag bis Samstag gezielt auf stark ausgelasteten Zügen mit Doppeltraktionen verkehren, um mehr Kapazität, unter anderem auch für das Rontal zu schaffen. Von einer weiteren Optimierung auf der Schiene profitieren Meggen und Merlischachen. Zwei zusätzliche Halte der S3 in Fahrtrichtung Küssnacht ergeben für die beiden Ortschaften abends neu einen 30-Minuten-Takt. Weitere Änderungen betreffen den Direktzug ab Luzern zum Flughafen Zürich sowie die grenzüberschreitende Verbindung Frankfurt–Milano über Luzern, welche aufgrund von Bauarbeiten vorübergehend wegfallen. Für die Fahrgäste stehen jedoch mit einem Umstieg schnellere Verbindungen zur Verfügung.

Busangebot wird auf Kapazität und Nachfrage abgestimmt

Nicht nur auf der Schiene werden Angebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt, sondern auch im Busnetz. Die Linie 7 verkehrt in den Nebenverkehrszeiten von Montag bis Freitag und am Samstag weniger häufig. In der Stadt und Agglomeration Luzern werden auf den Linien 5, 6, und 8 in den Nebenverkehrszeiten von Montag bis Freitag die Taktintervalle verlängert. Die Taktverdichtungen setzen am frühen Abend später ein. Bei der Linie 1 werden die Abfahrtszeiten der zusätzlichen Kurse zur Hauptverkehrszeit zwischen Maihof und Luzern Bahnhof angepasst. Bei der Linie 46 erfolgt werktags der Wechsel auf den 30-Minuten-Takt am Abend etwas früher, während dafür an Samstagen von 10:00 bis 17:00 Uhr zwischen Emmenbrücke Bahnhof Süd und Rothenburg Wahligen Nord ein 15-Minuten-Takt geführt wird. Weiter wird die Buslinie 24 nach Meggen aufgrund der hohen Nachfrage in der Morgenspitze zum 10-Minuten-Takt verdichtet. Die Linie 43 wird sonntags ganztägig bis Mitternacht im 30-Minuten-Takt bis nach Reussbühl Waldstrasse fahren, was an Sonntagen ein verbessertes Angebot für Reussbühl bedeutet. Zudem wird die Nachtlinie N9 bis Beinwil am See bzw. Reinach AG verlängert und neu im Stundentakt unterwegs sein, um die Menge der Fahrgäste besser zu verteilen und für das Seetal ein attraktiveres Nachtangebot bereitzustellen. Des Weiteren werden in der Stadt Luzern Umbenennungen von Haltestellen vorgenommen: Die Bezeichnungen Littau und Reussbühl werden durch Luzern ersetzt. Dadurch wird die Suche nach den Haltestellen insbesondere in den elektronischen Fahrplänen erleichtert.

Fahrplanvernehmlassung
Im Rahmen der nationalen Fahrplanvernehmlassung präsentierte der VVL im Frühling das geplante
öV-Angebot ab dem 10. Dezember 2023. Die Bevölkerung, Gemeinden und Interessenverbände
erhielten vom 24. Mai bis 11. Juni 2023 die Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen für das
Fahrplanjahr 2024 Stellung zu nehmen. Die eingereichten Anliegen prüfte der VVL zusammen mit
den Transportunternehmen unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten sowie der Kapazität und Nachfrage auf Machbarkeit. Mehrere Anliegen können umgesetzt werden. Weitere
Stellungnahmen werden vertieft geprüft und allenfalls in späteren Fahrplanjahren umgesetzt. Einzelne Eingaben mussten aufgrund fehlender Machbarkeit und Zweckmässigkeit abgelehnt werden.

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Text-QuelleVVL
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
Aus der Bahnonline.ch-Redaktion. Zugesandte Artikel und Medienmitteilungen, welche von der Redaktion geprüft und/oder redigiert wurden.

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