Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der VBL AG nehmen den veröffentlichten Untersuchungsbericht von Recht & Governance zur Kenntnis. Die VBL-Verantwortlichen sind jedoch klar der Meinung, dass dieser Bericht einseitig, vorverurteilend und lückenhaft ist. Die entscheidende Frage, ob die vom Verkehrsverbund Luzern VVL und dem Bundesamt für Verkehr BAV geforderten CHF 16.7 Mio. überhaupt geschuldet sind, wurde weder gestellt noch beantwortet. Aufgrund eines strafrechtlichen Kurzgutachtens, welches die VBL-Verantwortlichen entlastet, begrüsst die VBL eine vom BAV angekündigte Strafuntersuchung. Da der Stadtrat sein Versprechen einer lückenlosen Aufklärung nicht gehalten hat, treten drei Verwaltungsrats-Mitglieder per sofort zurück.
«Der Bericht ist eine Enttäuschung und erfüllt die Forderung des Stadtrates nach lückenloser Aufklärung in keinster Weise»
, sagt Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler.
Der Verwaltungsrat konnte seine Bedenken betreffend dem Bericht dem Stadtrat erst nach mehrmaliger Nachfrage aufzeigen. Die Haltung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der VBL sowie in Auftrag gegebene Gutachten, welche konträr zum heute veröffentlichen Bericht stehen und die VBL-Verantwortlichen entlasten, blendet der Stadtrat jedoch komplett aus.
Drei Verwaltungsrats-Mitglieder treten per sofort zurück
Das Handeln des Stadtrates zeigt, dass er einem aus VBL-Sicht vorverurteilenden Bericht mehr Vertrauen schenkt, als fundierten Gutachten, welche die VBL-Verantwortlichen entlasten.
«Wir bedauern es ausserordentlich, dass der Stadtrat alle Hinweise der VBL für eine umfassende Aufklärung nicht beachtet hat. Damit hat er sein Versprechen einer lückenlosen Aufklärung nicht gehalten. Deshalb treten wir per sofort zurück»
, sagt Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler weiter.
Neben ihr treten auch Silvana Beeler Gehrer und Jon Bisaz per 20. November 2020 (24:00 Uhr) zurück. Auch Stadtratsmitglied Martin Merki wird aus dem VBL-Verwaltungsrat ausscheiden. Der Zeitpunkt seines Abganges entscheidet jedoch der Gesamt-Stadtrat.
VBL-Direktor Norbert Schmassmann, welcher am 25. September 2020 ebenfalls seinen Rücktritt angeboten hatte, bleibt bis auf weiteres im Amt. Da der Stadtrat diese Personalie offen lies, liegt es nun am von der Stadt noch zu wählenden Übergangs-Verwaltungsrat, über die Zukunft von Norbert Schmassmann zu entscheiden.
Fehlende zeitliche und finanzielle Ressourcen: Nicht akzeptabel
Der wohl gravierendste Mangel des Berichts ist, dass er absolut keine verbindlichen Aussagen zur Schlüsselfrage macht: Zur Rechtmässigkeit der geforderten Zahlung von CHF 16.7 Mio. an den Verkehrsverbund Luzern und das Bundesamt für Verkehr. Es gibt gemäss der Prüfung durch Juristen (u.a. Prof. Dr. iur. Paul Richli) fundierte begründete Zweifel, ob die Forderung rechtmässig ist, ob der Betrag überhaupt zurückgefordert werden kann und ob sie nicht verjährt ist. Die Berichtsautoren haben zudem gegenüber den VBL mündlich und schriftlich bestätigt, dass sie wegen fehlenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen keine weiteren Abklärungen mehr treffen konnten. Diese Begründung ist aufgrund der Tragweite der Thematik in keinster Weise nachvollziehbar und nicht akzeptabel.
VBL-Verantwortliche haben nach Treu und Glauben gehandelt
Die VBL und ihre Verantwortlichen sind nach wie vor überzeugt, dass sie jederzeit nach Treu und Glauben von der Korrektheit ihres Handelns ausgehen konnten. Kommt dazu, dass sich der Verwaltungsrat gemäss den Juristen unter Umständen strafbar machen würde, wenn er ohne Zustimmung der Eignerin oder ohne Klärung der Rechtmässigkeit der Forderung die Zahlung leistet.
Selbst der Stadtrat hält in seiner Medienmitteilung fest, dass nach wie vor zu klären sei «ob und wie viel Abgeltungen» zu zahlen seien: «Juristisch gibt es noch mehrere ungeklärte Fragen.».
Strafrechtliches Kurzgutachten entlastet VBL-Verantwortliche
Generell erachten die VBL die Tonalität im Bericht als problematisch, insgesamt einseitig und wertend. Unklare Sachverhalte werden in den meisten Fällen zu Ungunsten der VBL jedoch zumeist zu Gunsten von BAV, VVL und Stadt Luzern ausgelegt. Es bestätigt sich damit die Befürchtung der VBL, dass es auch darum ging, ein behauptetes Fehlverhalten der VBL juristisch zu bestätigen. Oft werden Fakten mit Interpretationen und persönlichen Wertungen gemischt.
«Hier hätten wir eine sorgfältigere Trennung und Aufarbeitung erwartet»
, betont Yvonne Hunkeler.
«Insbesondere, da die Rechtslage nach wie vor nicht geklärt ist und es aus unserer Sicht nicht Aufgabe dieser Untersuchung sein konnte, eine rechtliche Vorverurteilung vorzunehmen.»
Der Verwaltungsrat verweist in diesem Zusammenhang neben dem Gutachten von Prof. Dr. iur. Paul Richli auch auf das Kurzgutachten des Strafrechtsexperten Dr. iur. Stefan Maeder, der zum Schluss kommt, dass sich die Verantwortlichen der VBL nicht strafbar gemacht haben. Im Sinne der Transparenz hat sich der Verwaltungsrat entschieden, auch dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Auswirkungen der Gewinnerwartung der Stadt wurden nicht untersucht
Der Untersuchungsbericht belegt klar, dass Stadtrat und Parlament an die VBL über Jahre eine eindeutige Gewinnerwartung und ab der Verselbständigung ein Dividendenziel gesetzt hatten. Insgesamt betrugen diese Zahlungen CHF 13 Mio. zugunsten der Stadt bzw. der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Im Bericht wurde nicht fundiert untersucht, wie sich die Eignerstrategie sowie das Dividendenziel von Parlament und Stadtrat ausgewirkt haben.
In diesem Zusammenhang hält die VBL explizit fest, dass die Untersuchung keinerlei Hinweise darauf ergeben hat, dass einzelne Personen aus persönlichen finanziellen Antrieben gehandelt hätten oder es dolose Buchungen gegeben hätte. Die VBL-Verantwortlichen handelten jederzeit im Sinne der Unternehmung VBL AG und im Einklang mit der Eignerstrategie bzw. der Gesamtplanung von Stadtrat und Stadtparlament.
VBL begrüsst die vom BAV angekündigte Strafuntersuchung
Seit Bekanntwerden der Subventionsangelegeneheit Ende Februar 2020 hat das BAV den VBL mehrfach öffentlich vorgeworfen, das Subventionsgesetz gebrochen zu haben. Daher begrüssen der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der VBL die vom BAV angekündigte Strafuntersuchung. Die Strafuntersuchung ermöglicht es zumindest teilweise, sowohl die Rechtslage zu klären, wie auch die Mängel im Bericht von Recht & Governance auszugleichen. Die VBL wird bei einer allfälligen Strafuntersuchung volle Transparenz gewähren. Die Rücktritte der Verwaltungsräte ändern nichts daran, dass sie sich als Privatpersonen der Klärung durch eine Strafuntersuchung stellen.
Bericht bestätigt: BAV hat Struktur und Verrechnungspraxis geprüft
Im Untersuchungsbericht gibt das BAV zu, dass es viel gelernt und die Praxis verschärft habe. Der Bericht belegt unzweifelhaft, dass das Bundesamt für Verkehr die mit der Holding-Struktur verbundene Verrechnungspraxis 2012 geprüft und damals und in den Folgejahren nie beanstandet hatte. Man sei sich beim BAV bewusst gewesen, «dass die Unternehmen die Prüfung so interpretiert haben, dass die Rechnung richtig und recht ist.». Weiter gibt der BAV-Direktor im Bericht zu Protokoll, die nun aufgeworfenen Fragen seien von 2012 bis 2018 «nicht ein grosses Thema» gewesen. Nun rückwirkend die Spielregeln zu ändern, verurteilt die VBL.
«Die seit 2018 neu geltenden Regeln setzen wir konsequent um»
, so Yvonne Hunkeler.
Im Verlaufe dieses Jahres hatte sich der VBL-Verwaltungsrat zudem entschieden, für die künftige Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Luzern VVL die eigenen Strukturen anzupassen. Per 1. Januar 2021 wird eine neue Konzernstruktur eingeführt und der Rechnungslegungsstandard auf Swiss GAAP FER umgestellt. Die neue Konzernstruktur wurde vom VVL und der Stadt Luzern bereits gutgeheissen.
Stadt Luzern publiziert Untersuchungsbericht und nimmt Rücktrittsangebote im VR VBL an |
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Der Stadtrat und die Geschäftsprüfungskommission haben sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Untersuchungsbericht der Kanzlei Recht & Governance, Bern, auseinandergesetzt. Aufgrund des Vertrauensverlusts hat der Stadtrat entschieden, die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern des Verwaltungsrats anzunehmen. Auch Stadtrat Martin Merki zieht sich nach Rücksprache mit dem Stadtrat aus dem Verwaltungsrat VBL zurück. Möglichst schnell soll ein Übergangs-VR eingesetzt werden. Dieser wird umgehend mit dem Verkehrsverbund Luzern und dem Bundesamt für Verkehr klären, ob und wie viel Abgeltungen in den Jahren 2010 bis 2017 zu viel bezogen wurden und zurückgezahlt werden sollen. Im Juni hat der Stadtrat unter Einbezug der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Kanzlei Recht & Governance, Bern, den Auftrag für eine unabhängige Untersuchung erteilt. Dabei ging es um die Rolle der VBL-Gruppe, der Stadt Luzern als Eignerin und weiterer Beteiligter im Zusammenhang mit der Abgeltung von Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Der Bericht vom 9. Oktober 2020 inklusive der Beantwortung von 32 Fragen ist bei der Stadtverwaltung eingetroffen. Zwischenzeitlich haben die Mitglieder des Stadtrates, eine vom Stadtrat zusammengestellte Taskforce sowie die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates den Untersuchungsbericht gelesen und jeweils die Schlussfolgerungen daraus gezogen. Anfang November wurden die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL), der Verkehrsverbund Luzern (VVL) sowie das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit dem Bericht bedient. Bis zur gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen eingetroffen. Der Stadtrat hat diese gesichtet, diskutiert und sich schliesslich entschieden, den Untersuchungsbericht ohne Schwärzungen zu publizieren. Grund dafür ist das erhebliche öffentliche Interesse an der externen Untersuchung und an den entsprechenden Erkenntnissen. Schlussfolgerungen des Stadtrates Aus dem Bericht hat der Stadtrat folgende Erkenntnisse gewonnen: – Der Untersuchungsbericht kommt zum Schluss, dass die VBL im Zeitraum von 2010 bis 2017 eine Verrechnungspraxis verfolgt hat, die zu überhöhten Abgeltungen für die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr geführt hat. Im Raum stehen verrechnete Kapitalkosten der Jahre 2010–2017, die um rund 16 Millionen Franken höher waren als die effektiven Kosten. Juristisch gibt es noch mehrere ungeklärte Fragen: Die genaue Höhe und die Modalitäten der Rückerstattung werden daher noch weiter zu verhandeln sein. – Der Bericht bestätigt die Vermutungen, dass die VBL Gewinne erzielt hat, die teilweise aus dem subventionierten Bereich des Linienverkehrs stammen. Die Grundlage dazu wurde mit der 2010 geschaffenen Holdingstruktur und der damit verbundenen Verrechnungspraxis gelegt. – Der Untersuchungsbericht gibt Hinweise zur Methode der Verrechnungspraxis. Die Ressourcen zur Leistungserbringung (Personal, Fahrzeuge, Material etc.) befinden sich in der Holdinggesellschaft (Verkehrsbetriebe Luzern AG, VBL). Diese verrechnet ihre Leistungen unter anderem an die Tochtergesellschaft, welche die Leistungen im öffentlichen Verkehr erbringt (Verkehrsbetriebe Luzern AG, VBL). Die Verrechnungspreise enthalten auch kalkulatorische Zinsen auf den Anlagen. Diese verrechneten kalkulatorischen Zinsen sind höher als der effektive Zinsaufwand. Daraus resultieren bei der VBL Gewinne. Dabei zu beachten ist, dass die subventionsrechtlichen Bestimmungen für die VBL gelten, nicht aber für die Muttergesellschaft VBL. – Die Holdingstruktur und die Verrechnungspraxis wurden vom BAV in ihrem Bericht aus dem Jahr 2012 grundsätzlich als zulässig eingestuft. Der VVL meldete früh und stetig Zweifel bezüglich Transparenz und Nachvollziehbarkeit an. Die VBL verweigerte aber konsequent einen Einblick in die Unterlagen der Holding, dies mit Verweis auf die subventionsrechtlichen Zuständigkeiten. Der VVL hat zwar regelmässig auf die Probleme aufmerksam gemacht, er hat seine Forderungen aber nicht wirklich konsequent durchgesetzt. – Der Bericht kommt auch zum Schluss, dass sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VBL AG nicht einwandfrei verhalten haben. Insbesondere die explizite Bestätigung in der Zielvereinbarung 2017–21, dass im abgeltungsberechtigten Regional- und Ortsverkehr keine Gewinnzuschläge bzw. Eigenkapitalzinsen eingerechnet wurden, ist gemäss unabhängiger Untersuchung nicht korrekt. – Der Bericht hält weiter fest, dass eine Absicht zur persönlichen Bereicherung weder bei der – Geschäftsleitung noch beim Verwaltungsrat erkennbar sei; allerdings war die Erreichung der Zielgewinne ein Element bei der Berechnung der variablen Lohnanteile. – Der Stadtrat hat entschieden, nicht von sich aus eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der VBL einzureichen. Er geht davon aus, dass dies eher Sache des VVL oder des BAV wäre. Ob und in welchem Ausmass die Stadt zu Schaden gekommen ist, lässt sich zudem nur schwer abschätzen. – Der Bericht bescheinigt, dass der Stadtrat als Gremium keine Kenntnis über die Problematik der Holdingstruktur und der damit verbundenen Verrechnungspraxis hatte. Insbesondere hatte der Stadtrat keinen Anlass zur Annahme, dass die Dividende nur dank der beschriebenen Verrechnungspraxis und der Umgehung der gesetzlichen Vorgaben möglich war. – Der Informationsfluss zwischen dem Stadtrat als Eignervertreter und der VBL hat beidseitig nicht optimal funktioniert. Im Bericht wird wörtlich ausgeführt: «Die Einsitznahme im Verwaltungsrat erweist sich (bei der gelebten Praxis) weder als Vorteil für die Stadt noch (mangels vorhandenen Fachwissens) als nützlich für das Unternehmen». – Die VBL hat erste wichtige Schritte in die Wege geleitet: Per 1. Januar 2021 werden in Absprache mit dem VVL die Konzernstruktur angepasst und Swiss GAAP FER eingeführt. Stadtrat nimmt Rücktrittsangebote an Am 25. September 2020 hat der Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG öffentlich über die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern sowie des Direktors informiert. Das Verhältnis zur Stadt und insbesondere zum Stadtrat sei «zerrüttet». Nachdem der Stadtrat den Untersuchungsbericht zur VBL AG gelesen hat, traf er sich mit dem Verwaltungsrat zu einer Aussprache. Dabei informierte der Stadtrat, dass er die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern des Verwaltungsrats unabhängig von den Ergebnissen des Untersuchungsberichts annimmt. Nach der nicht abgesprochenen und einseitigen öffentlichen Information des Verwaltungsrats sei das Vertrauensverhältnis stark belastet. Dass der Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG in seiner Stellungnahme an die Kanzlei Recht & Governance eine komplette oder teilweise Veröffentlichung des Untersuchungsberichts in Aussicht gestellt hat, war aus Sicht des Stadtrates ein nicht wiedergutzumachender Vertrauensmissbrauch gegenüber der Stadt als Auftraggeberin des Berichts. Die Erkenntnisse aus dem Bericht haben den Stadtrat in seinem Entscheid weiter bestärkt. An der Aussprache zwischen Stadtrat und Verwaltungsrat VBL wurde gemeinsam festgehalten, dass der Übergang geordnet erfolgen soll. Dies bedeutet, dass der Stadtrat als Vertreter der Alleinaktionärin möglichst rasch an einer ausserordentlichen Generalversammlung einen Übergangs-Verwaltungsrat aus mindestens drei Personen bestimmen wird. Bis dahin bleiben die bestehenden Mitglieder des Verwaltungsrats VBL in der Verantwortung. Die Finanzdirektion als zuständige Stelle für das Beteiligungsmanagement wird zu Handen des Stadtrates Vorschläge erarbeiten. Für den Übergangs-VR geht es zuerst darum, die Krise zu bewältigen. Der Stadtrat hofft, den definitiven oder zumindest erweiterten Verwaltungsrat an der ordentlichen Generalversammlung nächstes Jahr wählen zu können. Auf das Rücktrittsangebot des Direktors der VBL tritt der Stadtrat nicht ein. Das liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrats. Martin Merki zieht sich aus dem VR VBL zurück Der Untersuchungsbericht zeigt gut auf, dass auf Basis von Beteiligungsreglement und Richtlinie die Rolle des städtischen Vertreters im Verwaltungsrat der VBL zu wenig geklärt ist. Der Bericht rät, die Einsitznahme von Mitgliedern des Stadtrates kritisch zu hinterfragen und verweist darauf, dass gemäss neuerer Lehre «auf die Einsitznahme mit Vertretungen der Exekutive im Regelfall zu verzichten sei». Martin Merki hat deshalb dem Stadtrat bekannt gegeben, dass er sich aus dem Verwaltungsrat der VBL zurückzieht. Der Stadtrat unterstützt dieses Vorgehen. Martin Merki ist es ein Anliegen, damit auch den Weg frei zu machen für einen Neuanfang mit einem vollständig neu besetzten Verwaltungsrat. Er kann sich so voll auf seine Aufgabe als Sozial- und Sicherheitsdirektor konzentrieren. Zudem ist er zusammen mit dem Führungsstab und den Dienstabteilungen momentan als oberster Leiter der städtischen Krisenorganisation besonders stark mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie gefordert. Der Stadtrat prüft, ob die städtische Vertretung im Übergangs-Verwaltungsrat der VBL durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewährleistet werden kann. Dadurch gewinnt der Stadtrat bei den notwendigen Aufbereitungsarbeiten und Diskussionen rund um die VBL wieder mehr Handlungsspielraum und Entscheidungsfähigkeit, denn der Stadtrat kann auch bei diesen Themen wieder in vollständiger Zusammensetzung tagen. Martin Merki befand sich bisher bei Beratungen und Beschlüssen im Zusammenhang mit der VBL im Ausstand. Beteiligungsmanagement soll überprüft werden Der Stadtrat will mit den Erkenntnissen aus dem Untersuchungsbericht die Public Corporate Governance (PCG) überprüfen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob am Grundsatz festgehalten wird, wonach die Stadt mit einem Mitglied des Stadtrates in den bedeutenden Beteiligungen vertreten sein soll. Bei der allfälligen Revision der PCG sind zumindest die Pflichten des städtischen Vertreters in Bezug auf den Informationsaustausch sowie die Umsetzung der Eignerziele zu präzisieren. Es sind gegebenenfalls Mandatsverträge zu erarbeiten. Auch die Rolle der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates ist aus Sicht des Stadtrates zu prüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grosse Stadtrat Vorgaben für wichtige Beteiligungen beschliessen kann. Zukünftig gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit erwartet Der Stadtrat hält an seinen in den Antworten zu den dringlichen Interpellationen 388 und 389 vom Frühjahr 2020 festgehaltenen Grundsätzen fest. Es war und ist ihm wichtig, dass der VVL und die VBL die Angelegenheit und insbesondere die Höhe der Abgeltungen 2010–2017 miteinander klären. Zu hoch geflossene Subventionen an die VBL sollen vollumfänglich zurückbezahlt werden. Der Stadtrat erwartet eine tragfähige Lösung für eine zukünftige gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten; insbesondere zwischen VBL, VVL und BAV. Die vom Stadtrat unter Einbezug der Geschäftsprüfungskommission in Auftrag gegebene Untersuchung sowie die Publikation des Berichts der Kanzlei Recht & Governance erachtet er als wichtigen Beitrag zur vollumfänglichen Transparenz und zur lückenlosen Aufklärung. |
Verkehrsverbund Luzern (VVL) besteht auf Rückforderung gegenüber VBL AG und prüft strafrechtliche Schritte |
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Der Verbundrat des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) nimmt das Ergebnis des veröffentlichten externen Untersuchungsberichts bezüglich den durch die VBL AG zu viel bezogenen Abgeltungen zur Kenntnis. Er sieht sich in seiner Forderung bestätigt, die rund 16 Millionen Franken von der VBL AG zurückzufordern. Aufgrund des nun vorliegenden Berichts wird der Verbundrat des Verkehrsverbunds Luzern nun auch strafrechtliche Schritte prüfen. Der Verbundrat des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) hält an der Rückforderung zu viel bezahlter Abgeltungen gegenüber der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) fest. Durch den vom Stadtrat und der Geschäftsprüfungskommission der Stadt Luzern in Auftrag gegebenen externen Untersuchungsbericht sieht sich der VVL in seiner Forderung nach Rückzahlung von rund 16 Millionen Franken erneut bestätigt. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem vorliegenden Bericht wird der Verkehrsverbund gestützt auf das Staatsbeitragsgesetz strafrechtliche Schritte prüfen, um Klärung zu erhalten, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Er wird das weitere Vorgehen eng mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) abstimmen. Abschaffung Holdingmodell und transparente Rechnungslegung Der VVL nimmt positiv zur Kenntnis, dass die VBL die geforderten organisatorischen Änderungen wie die Abschaffung des Holdingmodells per Anfangs 2021 umsetzt. Auch wird die Rechnungslegung neu nach Swiss GAAP FER erfolgen. Diese organisatorischen Änderungen und die Umstellung auf die Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER sind per 1.1.2021 in Kraft zu setzen. Übergangsverwaltungsrat soll Rückzahlung der öffentlichen Gelder auslösen Der VVL begrüsst, dass der Stadtrat bei der VBL einen Übergangsverwaltungsrat einsetzen will. Der VVL erwartet eine umgehende Besetzung des Verwaltungsrates sowie Rückzahlung der zu viel geleisteten Abgeltungen. Aus Sicht des VVL ist besonders zu berücksichtigen, dass es sich bei der Forderung von 16 Millionen Franken um öffentliche Gelder handelt, die je zur Hälfte den Luzerner Gemeinden und dem Kanton gehören. Der VVL zeigt kein Verständnis, dass die Rückzahlung der öffentlichen Gelder nochmals in Frage gestellt wird. Die bisherigen Untersuchungen zeigen klar, dass zu viel Abgeltungen geleistet wurden. Die Höhe der Summe von 16 Millionen wurde im Bericht Gfeller+Partner vom November 2019 bereits ermittelt. Der Stadtrat hatte noch im Juli dieses Jahres dem Verwaltungsrat der VBL AG empfohlen, seinen Entscheid für oder gegen eine Rückzahlung unter Berücksichtigung aller Aspekte zu fällen. Neben den rein rechtlichen Gesichtspunkten seien auch das öffentliche Interesse, die Reputationsrisiken und die moralische Pflicht in die Beurteilung einzubeziehen. Diese Empfehlung gilt es nun ohne weitere Verzögerungen umzusetzen. |