Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe wird per Mitte 2021 angepasst

Der Bundesrat will die Verlagerungspolitik weiter stärken. Ein Mittel dazu sind höhere Abgaben für ältere Lastwagen bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EU hat beschlossen, die LSVA per 1. Juli 2021 anzupassen.

Mit dem Verlagerungsbericht 2019 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket beschlossen, um im alpenquerenden Verkehr noch mehr Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Unter anderem entschied er dabei, die älteren Lastwagen der Kategorie Euro IV und Euro V von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie abzuklassieren. Diese Fahrzeuge erbringen heute rund zehn bis zwanzig Prozent der gesamten Verkehrsleistung im Gütertransport auf der Strasse. Zudem sieht der Bundesrat vor, den seit 2011 bestehenden Rabatt von zehn Prozent für Euro II und Euro III-Fahrzeuge mit Partikelfilter aufzuheben. Diese Fahrzeuge machen gut zwei Prozent der Verkehrsleistung aus.

Da die Anpassungen auch den internationalen Verkehr durch die Schweiz betreffen, muss die LSVA-Anpassung vom Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU gutgeheissen werden. Dieser hat nun grünes Licht dazu gegeben. Mit dem Beschluss wird die LSVA ein halbes Jahr später erhöht als zuerst geplant. Damit werden die Bedenken einzelner EU-Mitgliedsländer sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt. Für die Umsetzung wird der Bundesrat auch noch die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.

Weiter beschloss der Gemischte Ausschuss, die Frist für die Übergangslösung bei der Zusammenarbeit von BAV und Europäischer Eisenbahnagentur bis zur Übernahme der technischen Säule des vierten EU-Bahnpakets vorerst um ein Jahr zu verlängern. Ebenso genehmigte er eine neue Frist zur Überprüfung nationaler technischer Besonderheiten bei der Eisenbahn.

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