BAV: Längere Karenzfrist für unwirtschaftliche regionale Linien

Seit 2010 bestellt und finanziert der Bund Angebote des regionalen Personenverkehrs (RPV) nur noch mit, wenn eine minimale Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Wenn eine regionale Bus- oder Bahnlinie bestimmte Schwellenwerte nicht erreicht, zog sich das BAV bisher nach zwei Jahren als Besteller zurück. Nun wird die Karenzfrist provisorisch auf vier Jahre ausgedehnt. Damit wird verhindert, dass Linien wegen des Passagierrückgangs aufgrund von Corona eingestellt bzw. alleine von den Kantonen finanziert werden müssen.

Um im RPV zweckmässige und effiziente Angebote sicherzustellen, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2010 eine Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit in Kraft gesetzt. Hierzu wurden minimal zu erreichende Kostendeckungsgrade von 10 Prozent für Grunderschliessungs-Angebote mit Bussen oder Seilbahnen bzw. von 20 Prozent für die übrigen Angebote festgelegt. Seit 2014 bestellt und finanziert der Bund Linien mit darunter liegenden Kostendeckungsgraden nicht mehr mit.

Mit dem Passagierrückgang wegen Corona drohen nun aber Linien unter die Schwellenwerte zu fallen, die im Normalbetrieb die festgelegten Schwellenwerte übertreffen würden. Im laufenden Jahr (Stand November 2020) erreichen 47 Linien nicht die minimale Wirtschaftlichkeit von 10 Prozent, respektive 20 Prozent – dies bei total rund 1400 RPV-Linien. Zumindest bei einem Teil davon spielen die Covid-19-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen eine Rolle.

Deshalb hat das BAV bei der Aktualisierung der Richtlinie über die Wirtschaftlichkeit beschlossen, die Karenzfrist von zwei Fahrplanjahren temporär auf vier Jahre zu erhöhen. Mit dieser Massnahme erhalten die Angebote, die auf der Kippe stehen und ohne Corona finanziell besser dastehen würden, eine Chance. Konkret können in der Zeitperiode 2022/2023 Leistungen, die in den Jahren 2020/2021 – also während der Pandemie – die Voraussetzungen nicht erfüllen, noch einmal für zwei Jahre vom Bund mitbestellt und mitfinanziert werden. Reduziert sich die Nachfrage bei einzelnen Linien aber nachhaltig und unabhängig von Corona, dann müssen die Angebote weiterhin angepasst werden. Das BAV wird künftig jährlich die Kostendeckungsgrade der RPV-Linien publizieren.

Nachtangebote

Weiter hat das BAV die Wirtschaftlichkeitskriterien für die Nachtangebote angepasst. Bisher hatten die Nachtschwärmer meistens einen Zuschlag zu bezahlen, was den Transportunternehmen zusätzliche Erträge brachte. Daher forderte der Bund eine minimale Rentabilität von 20 Prozent. Ab 2021 fallen die Zuschläge für die Nachtangebote in einigen Regionen weg und damit die entsprechenden Erträge. In der revidierten Richtlinie gilt deshalb neu auch in diesem Bereich der tiefere Schwellenwert von 10 Prozent. Der Bund wird dafür zukünftig nur noch Nachtangebote ohne Zuschlag mitbestellen.


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