Die SBB und ihre Sozialpartner haben sich auf eine Lohnerhöhung geeinigt: Für Mitarbeitende von SBB und SBB Cargo mit Gesamtarbeitsvertrag werden 2024 2,0 Prozent für generelle und individuelle Lohnmassnahmen umgesetzt. Zudem erhalten die Mitarbeitenden eine Einmalprämie.
Die SBB und ihre Sozialpartner SEV, Transfair, VSLF und KVöV haben in den zurückliegenden Wochen wie im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen die Lohnmassnahmen für das Jahr 2024 für die GAV-Mitarbeitenden von SBB und SBB Cargo verhandelt. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die SBB generelle und individuelle Massnahmen in Höhe von 2,0 Prozent der Lohnsumme umsetzt. Zudem erhalten die Mitarbeitenden eine Einmalprämie als Teilausgleich der Inflation [Details siehe graue Box unten].
Die wirtschaftliche Grosswetterlage macht sich im Portemonnaie der SBB Mitarbeitenden bemerkbar. Gleichzeitig bleibt der Spar- und Effizienzdruck bei der SBB aufgrund der sehr hohen Verschuldung hoch. Die SBB muss noch effizienter und produktiver werden und will bis 2030 rund sechs Milliarden Franken weniger ausgeben, um so die finanzielle Lage nachhaltig zu stabilisieren.
Die Verhandlungen waren anspruchsvoll und intensiv, da es galt, einen Ausgleich zwischen den Forderungen der Sozialpartner und den finanziellen Möglichkeiten der SBB zu finden. Dank beidseitigem Entgegenkommen konnten Anfang Dezember die letzten Differenzen geklärt werden.
Markus Jordi, Leiter Human Resources SBB, zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsresultat:
«Mit Blick auf die Teuerung wollen wir unsere Mitarbeitenden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der SBB unterstützen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern eine gute Lösung gefunden haben.»
Patrick Kummer, Leiter der Verhandlungsgemeinschaft der Sozialpartner, sagt:
«Die Teuerung ist für alle Kolleginnen und Kollegen bei SBB und SBB Cargo spürbar. Mit dem vorliegenden Verhandlungsresultat wird diesem Umstand Rechnung getragen.»
Per 1. Mai 2024 setzt die SBB folgende Lohnmassnahmen um: |
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1. Generelle Lohnerhöhungen von 1,0% 2. Mittel für individuelle Lohnmassnahmen gemäss Lohnsystem im Umfang von insgesamt 1,0% 3. Einmalprämie je Mitarbeitender als Teilausgleich der Inflation: • Arbeitspensum 50% oder höher: CHF 1000.– • Arbeitspensum unter 50%: CHF 500.– Die Einmalprämie wird bereits mit dem Januarlohn 2024 ausbezahlt. |
Verhandlungen
Seitens SBB bestand die Verhandlungsdelegation aus Markus Jordi (Vorsitz) und Vetreterinnen und Vertretern aus verschiedenen HR- und Finanzbereichen der SBB. Seitens der Sozialpartner waren unter dem Lead von Patrick Kummer, Vizepräsident SEV, verschiedene Mitglieder der Personalverbände SEV, VSLF, KVöV und Transfair Teil der Verhandlungsdelegation. Die SBB steht zu einer gut funktionierenden Sozialpartnerschaft mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
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