Das Bundesamt für Verkehr (BAV) lässt das Netznutzungskonzept und die Netznutzungspläne einer externen Evaluation unterziehen. Ursprünglicher Verwendungszweck dieser beiden Instrumente wäre die Trassensicherung. Immer öfter jedoch werden sie von den verschiedenen Akteuren als Hebel für die Angebotsplanung oder als Grundlage für Rollmaterialkonzepte eingesetzt.
Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungspläne (NNP) dienen dazu, die Fahrrechte (Trassen) für den Güter- und Personenverkehr auf dem Schienennetz gleichberechtigt zu sichern. So kann beiden Verkehrsarten langfristig ein attraktives Angebot ermöglicht werden.
Das übergeordnete NNK legt für sämtliche Abschnitte des Schienennetzes die langfristig geplante Trassennutzung in den Modellstunden fest. Ihm sind alle Infrastrukturmassnahmen eines Ausbauschritts hinterlegt. Das NNK muss vom Bundesrat genehmigt werden.
In den nachgelagerten NNP wird die Trassensicherung bezogen auf die einzelnen Fahrplanjahre detailliert festgelegt. Unter anderem sind allfällige Baustellen darin enthalten. Das BAV genehmigt die NNP auf Antrag der Infrastrukturbetreiberinnen. Die NNP sind für die Infrastrukturbetreiberinnen und die Behörden verbindlich und dienen der Trassenvergabestelle als Grundlage für die Trassenvergabe.
Dank der Verteilung der vorhandenen Trassen auf die verschiedenen Verkehrsarten kann insbesondere für den Güterverkehr eine ausreichende Zahl von Trassen in der notwendigen Qualität gesichert werden. Die drohende Verdrängung des Güterverkehrs war ein Hauptgrund für die Aufnahme der NNK und NNP in die Revision des Eisenbahngesetzes, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.
Fast sieben Jahre lang sind die beiden Instrumente NNK und NNP nun im Einsatz. In dieser Zeit wurde der NNP immer mehr als Instrument für die umfassende Angebotsplanung eingesetzt, und bei der Festlegung der NNP sind wiederholt Forderungen für Angebotsausbauten eingegeben worden. Das entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn und Zweck – der Sicherung von Mindestkapazitäten. Zudem bestehen Unklarheiten bezüglich der zweckmässigen und rechtzeitigen Einplanung von Infrastrukturausbauten (Kapazitätserweiterungen) und Bauintervallen (Kapazitätsabsenkungen).
Grund genug für das BAV, die beiden Instrumente einer Evaluation durch externe Fachleute unterziehen zu lassen. Von Interesse sind dabei folgende Fragen: Inwiefern erfüllen die Instrumente NNK und NNP ihre ursprünglichen Zwecke noch? Wie können die ursprünglich gesetzten Ziele erreicht und die Effizienz verbessert werden? In Betracht gezogen werden sollen dabei auch die europäischen Bemühungen um die Weiterentwicklung der Fahrplanprozesse (TTR). Antworten erwartet das BAV bis im Herbst 2024.
Um die Evaluation breit abzustützen und deren Akzeptanz zu fördern, ist eine Begleitgruppe ins Leben gerufen worden. Darin vertreten sind u.a. die Infrastrukturbetreiberinnen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Trassenvergabestelle.
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