Kommission stützt Ausbau der Eisenbahninfrastruktur – Details noch zu klären

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 9. Januar 2024 veröffentlicht.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Beratung zur neuen Langfriststrategie «Perspektive BAHN 2050» und zur Botschaft zum Stand der Eisenbahn-Ausbauschritte begonnen und ist auf die Vorlage eingetreten.

Mit der Botschaft zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 (23.055) beantragt der Bundesrat verschiedene Anpassungen bei den Ausbauschritten 2025 und 2035. Mit diesen hat sich die Kommission im Rahmen der Eintretensdebatte auseinandergesetzt und dabei auch die vom Ständerat beschlossenen Ergänzungen zur Kenntnis genommen. Ebenso hat sich die KVF-N die Langfriststrategie «Perspektive BAHN 2050» präsentieren lassen und dabei über die vom Bundesrat gesetzten Schwerpunkte diskutiert. Verschiedene Fragen haben dabei Anlass zu Diskussionen gegeben, etwa der Modalsplit oder die im Rahmen der Anpassungen nicht berücksichtigen Projekte des Bundesrates. Nach oppositionslosem Eintreten auf die Vorlage wird sich die Kommission mit diesen Fragen im Rahmen der Detailberatung an ihrer kommenden Sitzung auseinandersetzen.

Weiter hat sich die KVF-N mit der Motion 23.3668 Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne-Genf befasst. Die Kommission erachtet die Erhöhung der Kapazität zwischen Lausanne und Genf als zentral für das Schweizer Eisenbahnnetz und beantragt ihrem Rat mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Motion anzunehmen.

Mit ihrer Kommissionsinitiative 22.452 (Anschubfinanzierung für Busse mit umweltfreundlichen Antrieben im Strassen-öV durch den Bund) hatte die KVF-N gefordert, bei der Beschaffung von Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben im Strassen-öV eine Anschubfinanzierung vorzusehen. Weil das Anliegen der pa. Iv. bereits Gegenstand des Entwurfs eines neuen CO2-Gesetzes (22.061) ist, hatte ihre Schwesterkommission, die KVF-S, der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs durch die KVF-N nicht zugestimmt. Da nach der ersten Detailberatung des CO2-Gesetzes in den beiden Räten zu diesem Punkt keine Differenzen bestehen, hat die KVF-N mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, nicht länger am Anliegen festzuhalten.

Ausserdem hat die Kommission eine erste Aussprache über den Bericht über die Verkehrsverlagerung 2023 geführt. Sie wird die Diskussion an einer kommenden Sitzung fortsetzen und dazu die interessierten Kreise anhören.


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