Vorlage zur Unterzeichnung der Grundlagenvereinbarung zur Einführung des Hochrhein-Bodensee-Express verabschiedet

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 27. Februar 2024 veröffentlicht.

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Vorlage zur Unterzeichnung der Grundlagenvereinbarung zur Einführung des Hochrhein-Bodensee-Express (HBE) verabschiedet. Mit dem Hochrhein-Bodensee-Express soll ab Dezember 2027 eine neue zweistündliche Verbindung von Basel über Waldshut, Schaffhausen und Konstanz nach St. Gallen und Herisau geführt werden. Diese ergänzt die heute stündlich fahrende IRE-Linie Basel – Singen.

Die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen sowie ein zuverlässigerer Betrieb mit zeitgemässem Rollmaterial sind zwei wichtige verkehrspolitische Anliegen, welche der Kanton Schaffhausen schon seit vielen Jahren mit Nachdruck unterstützt und verfolgt. Am 18. Dezember 2023 wurden die Verträge zur Realisierung und Finanzierung der Elektrifizierung unterzeichnet. Damit ist die Grundlage geschaffen, die gesamte Hochrheinstrecke Basel–Konstanz zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 durchgehend elektrisch in Betrieb zu nehmen. Der Kanton Schaffhausen hat mit der Elektrifizierung des Abschnitts Erzingen–Schaffhausen seinen Anteil an den Infrastrukturausbau bereits geleistet und beteiligt sich nicht an den Infrastrukturmassnahmen.

Mit der nun vom Regierungsrat verabschiedeten Vorlage können die Grundlagenvereinbarung und die damit verbundenen Verpflichtungen (wie die anteilige Mitfinanzierung des Betriebs) für den Kanton Schaffhausen vom Kantonsrat formal genehmigt werden.

Gemäss der im März 2016 von den Parteien entlang des Hochrheins und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) unterzeichneten Absichtserklärung ist der Beitrag aus der Schweiz an die Elektrifizierung an die Bedingungen geknüpft ist, dass auf der Strecke der Halbstundentakt eingeführt wird und die Tarife des Schweizerischen Direkten Verkehrs (normale Streckenbillette, GA, Halbtax) gültig werden. Zudem wurde vereinbart, dass die Mehrkosten zur Realisierung des Halbstundentakts durch die regionalen Partner auf deutscher und Schweizer Seite gemeinsam getragen werden. Die Schweizer Partner, insbesondere das BAV, beantragten, dass die Vergabe des Verstärkertaktes gemäss Schweizerischem Bestellverfahren erfolgen soll, um die Qualität der Leistungen nach Schweizer Standard besser sicherstellen zu können.

Nach intensiven Verhandlungsrunden konnte am 18. November 2022 ein erster Durchbruch erzielt werden: Das BAV sicherte zu, sich während den ersten fünf Jahren auch auf den deutschen Streckenanteilen hälftig an den Betriebskosten zu beteiligen. Zudem kann der Kanton Schaffhausen den Verstärkertakt gemäss dem Schweizerischen Bestellverfahren direkt bei der SBB GmbH bestellen. Von deutscher Seite wird er dafür mit einem Interessenbeitrag entschädigt, der zusammen mit dem BAV-Anteil die Kosten über deutsches Gebiet abdecken wird.

Basierend auf diesen Eckpunkten wurde im vergangenen Jahr in weiteren Verhandlungen zwischen dem BAV und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg eine Grundlagenvereinbarung ausgehandelt, welche die Zusammenarbeit der Partner während der Einführungsphase (2028-2032) festlegt. Die Kantone und Landkreise wurden periodisch in die Verhandlungen miteinbezogen. Im November 2023 konnte dann die Grundlagenvereinbarung von allen Partnern unterzeichnet werden.

Die Schweizer Seite sichert darin zu, den Verstärkertakt nach dem Schweizer Bestellverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBG) zu bestellen und das dafür nötige Rollmaterial von insgesamt zehn Zügen zu beschaffen. Ab Dezember 2027 bis Dezember 2032 werden täglich neun Zugpaare verkehren. Die einzelnen Zugpaare sollen über den Tag verteilt in einem Zweistunden-Takt zwischen Basel Bad Bf und St. Gallen/Herisau fahren, mit einem Verdichterzug am Nachmittag. Finanziell werden sich neben den drei Landkreisen sowohl das Land Baden-Württemberg als auch die Eidgenossenschaft und die Kantone Basel-Stadt, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden an den Betriebskosten dieses neuen Produktes beteiligen. Der Kanton Schaffhausen wird sich gemäss seinem territorialen Anteil an der Strecke mit rund 880’000 Franken (Stand: 07/2023) an den Kosten beteiligen. Dazu kommen anteilige (einmalige) Initialisierungskosten im Umfang von 388’000 Franken, welche bereits im Jahr 2027 anfallen. Gemäss dem Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (GÖV) haben sich die durch ein Angebot des regionalen Personenverkehrs erschlossenen Gemeinden zusammen mit 25 Prozent an den ungedeckten Kosten zu beteiligen. Für die Kosten und Risiken haften alle beteiligten Schweizer Kantone (BS, SH, TG, SG und AR) solidarisch.

Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Regierungsrat ist bereits erfolgt – vorbehältlich der Genehmigung durch den formal zuständigen Kantonsrat – , da die SBB noch rechtzeitig vor Fristablauf Ende 2023 die Bestellung des benötigten Rollmaterials auslösen musste.

Das Grundangebot zwischen Basel, Singen, Friedrichshafen und Ulm wird durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Wettbewerbsverfahren (Ausschreibung nach deutschem Recht) bestellt und ist nicht Gegenstand dieses Projekts. Hingegen wird der bereits heute verkehrende Spangenzug von Konstanz nach St. Gallen/Herisau in den HBE integriert.


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