Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates spricht sich einstimmig für die Vorlage zur finanziellen Stärkung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) aus. Bei den Anpassungen der Finanzierungsinstrumente des Bundes zugunsten des Unternehmens geht sie aber nicht mit den Beschlüssen des Nationalrats überein.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) (23.063) aufgenommen. Bei Artikel 20 SBBG, wobei es um die Anpassung der Finanzierungsinstrumente des Bundes zugunsten der SBB geht, schafft sie eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates. Zum einen ist die Kommissionsmehrheit mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Ansicht, dass die Obergrenze der Verschuldung über Tresoreriedarlehen auf den strategischen Zielen beruhen und somit flexibler gestaltet werden soll, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Zum anderen möchte die Mehrheit der KVF-S, dass Finanzierungen des Bundes über die gesetzte Schuldenobergrenze hinaus in Form von Kapitalzuschüssen gewährt werden, welche von der Bundesversammlung im Rahmen des Voranschlags bewilligt werden müssen und somit der Schuldenbremse unterstellt sind. Eine Kommissionsminderheit stützt hingegen den Beschluss des Nationalrates, wonach die Finanzierung der SBB durch den Bund weiterhin ohne Obergrenze über Tresoreriedarlehen möglich sein soll. Weiter beantragt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen dem Beschluss des Nationalrats zu folgen, welcher einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1.15 Milliarden Franken zugunsten der SBB vorsieht, um die Verluste während der Pandemie zu kompensieren (Art. 26b SBBG). Eine Minderheit beantragt, diesen einmaligen Kapitalzuschuss auf 600 Millionen festzusetzen, da sich die finanzielle Perspektive der SBB bereits stark verbessert habe. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage oppositionslos angenommen. Sie wird voraussichtlich anlässlich der Sommersession im Ständerat behandelt.
Weiter hat die Kommission die Beratung der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (24.017) aufgenommen und eine Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt. Sie wird die Behandlung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung vom 6. Mai fortsetzen.
Ausserdem beantragt die Kommission einstimmig, die Motion des Nationalrates 23.4276 anzunehmen, die den Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass subventionierte Transportunternehmen auch Bargeld oder eine einfache Alternative, welche ohne Mobiltelefon funktioniert (z. B. eine Prepaid-Karte), als Zahlungsmittel akzeptieren. Nach Ansicht der Kommission ist es wichtig, dass Personen, die sich mit digitalen Zahlungsmitteln nicht wohlfühlen, nicht diskriminiert werden.
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