Per 1. Juli 2024 passt die SBB die Kundeninformation im Störungsfall an. Hauptziel ist, dass die Kund:innen transparent über Betriebsstörungen informiert sind.
Die SBB möchte die Kundeninformation stetig verbessern. Hauptziel ist, dass unsere Kund:innen transparent über Betriebsstörungen informiert sind. Aus diesem Grund wird per 1. Juli 2024 das Ereignis «Fremdereignis» eingeführt. Damit werden Ereignisse kommuniziert, bei denen keine technischen Störungen oder Naturereignisse der Grund sind. Dazu gehören neben Situationen wie Personen oder Tiere in Gleisnähe, Kollisionen mit Tieren oder Polizeieinsätzen auch Personenunfälle. Letztere machen nur eine Minderheit aus.
Bisher wurde mündlich und schriftlich sowohl in dem direkt betroffenen Zug als auch in weiteren Zügen, die vom Personenunfall tangiert waren, sowie an unmittelbar betroffenen Bahnhöfen kommuniziert. «Fremdereignis» wird neu auch beispielsweise auf SBB Mobile und SBB.ch kommuniziert. So kann eine bessere Kundeninformation gewährleistet werden. Mit der neuen Regelung wird der Grund «Personenunfall» seltener genannt als zuvor. Neu wird der Grund «Personenunfall» nur noch im direkt betroffenen Zug bei mündlichen Durchsagen genannt. Auf Anzeigetafeln erscheint der Begriff nicht mehr. Der neutrale Begriff «Fremdereignis» soll auch dazu beitragen, Nachahmungseffekte möglichst zu vermeiden.
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