Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erhöht den Trassenpreis im Eisenbahnverkehr per Anfang 2025 um 2,1 Prozent. Damit trägt es den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung Rechnung.
Der Trassenpreis ist das Entgelt, das Eisenbahnverkehrsunternehmen den Infrastrukturbetreibern für die Nutzung des Schienennetzes entrichten. Gemäss Eisenbahngesetz muss der Trassenpreis jene Kosten der Bahninfrastruktur decken, welche ein Zug mit seiner Durchfahrt auf dem Schienennetz unmittelbar verursacht. Diese sogenannten Grenzkosten werden alle vier Jahre vom BAV überprüft.
Im Rahmen der aktuellen Überprüfung hat das BAV festgestellt, dass die Grenzkosten seit 2021 nicht mehr gedeckt sind. Auf dieser Basis hat es beschlossen, den Trassenpreis um 2,1 Prozent anzuheben. Damit wird die gesetzliche Vorgabe zur Deckung der Grenzkosten erfüllt. Das BAV berücksichtigt hierbei das Anliegen der Branche und gestaltet die Anpassung so moderat wie möglich aus. Die Anpassung des Trassenpreises führt zu Mehrkosten pro Jahr von rund 11 Millionen Franken für den Fernverkehr, 8 Millionen Franken für den Regionalverkehr und 6 Millionen Franken für den Güterverkehr.
Der Trassenpreis deckt rund einen Drittel der Kosten der Bahninfrastruktur. Für den Rest kommt der Bund mit dem Zahlungsrahmen zu Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur auf.
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